Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
83 |
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34.040.376,00
EUR |
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a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.06.2022
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
3.094.579,00 € durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 29.01.2024 ist § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs.
3 Satz 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
geändert.
b)
Das Genehmigte Kapital 2022/I beträgt noch 3.094.580,00
Euro. |
a)
21.03.2024
Asmussen |
82 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 22.06.2023 hat die Änderung der
Satzung in § 9 (Sitzungsort, Einberufung und virtuelle
Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern) sowie die Einfügung
eines neuen § 9a (Virtuelle Hauptversammlung) beschlossen. |
a)
27.07.2023
Engeland |
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 23.06.2022 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2021 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben und drei neue Genehmigte Kapitalia (Genehmigtes Kapital 2022/I bis 2022/III) beschlossen. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 neu gefasst und die Abs. 9 und Abs. 10 der Satzung neu eingefügt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, bis zum 22.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 6.189.159 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 6.189.159,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, bis zum 22.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 1.500.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.500.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/II). Das Bezugsrecht der Aktionäre auf den Bezug der neuen Aktien ist ausgeschlossen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 9) verwiesen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, bis zum 22.06.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.783.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 7.783.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/III). Das Bezugsrecht der Aktionäre auf den Bezug der neuen Aktien ist ausgeschlossen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 10) verwiesen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 26.05.2021 wurde das bestehende Genehmigte Kapital 2020 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2021 beschlossen. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 der Satzung neu gefasst. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2021 ermächtigt, bis zum 25.05.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 15.472.898 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 15.472.898,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung (§ 4 Abs. 3) verwiesen.
HRB 41998: SPORTTOTAL AG, Köln, Am Coloneum 2, 50829 Köln. In der Hauptversammlung vom 26.05.2021 wurde das Bedingte Kapital 2020/III teilweise aufgehoben. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 7 der Satzung aufgehoben und neu gefasst. Die Hauptversammlung vom 26.05.2021 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 beschlossen. Dementsprechend wurde § 4 (Betrag und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 8 der Satzung neu eingefügt. Das Grundkapital ist um bis zu 3.094.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 3.094.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 3.094.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/III). Das Bedingte Kapital 2020/III dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09.10.2020 bis zum 08.10.2025 von der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden, soweit die Ausgabe gegen Barleistung erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09.10.2020 jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. Das Grundkapital ist um bis zu 6.973.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.973.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 6.973.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Teilschuldverschreibungen aus der Wandelschuldverschreibung 2021/II von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr dividendenberechtigt, für das im Zeitpunkt der Ausgabe von der Hauptversammlung der Gesellschaft noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
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