14 |
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Prokura erloschen:
Tomas, Zvonimir, Dreieich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.09.2025
Hurst |
13 |
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Einzelprokura:
Tomas, Zvonimir, Dreieich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.08.2025
Jambor |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Tebben, Kevan Sascha, geb. Delbasteh
Miandoab, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.07.2025
Hurst |
11 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Marsch, Tobias Thorsten, Edingen-
Neckarhausen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Tebben, Kevan Sascha, geb. Delbasteh
Miandoab, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Karakoc, Ersoy, Estenfeld, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Marsch, Tobias Thorsten, Edingen-
Neckarhausen, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Tebben, Sascha, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.07.2023
Pramhas |
10 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Erbringung von Dienstleistungen,
insbesondere auf dem Gebiet des
Gesundheits- Bildungs- und Sozialwesens,
wie z. B. durch gemeinschaftliche
Serviceleistungen sowie
Nutzungsüberlassungen und
Vermietungen.
Darüber hinaus wird der Zweck durch das
planmäßige Zusammenwirken mit
mindestens einer weiteren Körperschaft,
die die Voraussetzung der §§ 51 bis 68 AO
in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch
die Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß §
58 AO Nr. 1 in der jeweiligen Fassung
verwirklicht.
Der mildtätige Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Unterstützung von
Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes oder die aus
wirtschaftlichen Gründen der Hilfe
bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise
durch die Erbringung von Dienstleistungen
gemäß § 2 Absatz 3 an kooperierende
Unternehmen, die die hilfsbedürftigen
Personen im Sinne von § 53 AO durch den
Betrieb von Einrichtungen im Gesundheits-
Bildungs-, und Sozialwesen unterstützen.
Das planmäßige Zusammenwirken i. S. v. §
57 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt
durch eine Zusammenarbeit verschiedener
Kooperationspartner mit dem Ziel
gemeinsam ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwirklichen.
Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an denen die SRH Holding
(SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist (Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden in einer
separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrags anzusehenden,
Aufstellung namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.
Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu befördern, und zwar;
1. administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2. Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportdienstleistungen
3. Arzneimittelversorgung inkl.
Supportleistungen
4. Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5. Betriebsführungsdienstleistungen
6. Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7. Hol-, Bring-, Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten inkl.
Supportleistungen
8.
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9. Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10. IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14. Ausleihen von Mitteln
Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinne sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als auch die die Leistung
empfangende Körperschaft.
Sie verwirklicht und fördert damit auch die
Ziele der SRK Holding (SdbR), Heidelberg
und SRH Operations GmbH. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft), beschlossen. |
a)
13.12.2022
Pramhas |