STINNES-data-SERVICE GmbH, Mülheim an der Ruhr (Humboldtring 15, 45472 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SDS Outsourcing GmbH (künftig: sds business services GmbH) am 19.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
STINNES-data-SERVICE GmbH, Mülheim an der Ruhr (Humboldtring 15, 45472 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.04.2006 mit der SDS Outsourcing GmbH (künftig: sds business services GmbH) mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 53400) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
STINNES-data-SERVICE GmbH, Mülheim an der Ruhr (Humboldtring 15, 45472 Mülheim an der Ruhr). Mit der Blitz F05-425 GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75787) als herrschendem Unternehmen ist am 18.01.2006 / 20.01.2006 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
STINNES-data-SERVICE GmbH, Mülheim an der Ruhr (Humboldtring 15, 45472 Mülheim an der Ruhr). Der mit der Stinnes AG, Berlin (AG Charlottenburg, HR B 89517) am 20.04.1990 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.12.2005 zum 31.12.2005 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.