Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
35 |
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Einzelprokura:
Entrich, Michaela, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒
Friedrich, Ute, Hechingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.11.2022
Webers |
HRA 350360: H. Stoll GmbH & Co. KG, Reutlingen, Stollweg 1, 72760 Reutlingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Adolf-Kolping-Straße 7, 72770 Reutlingen.
HRA 350360: H. Stoll AG & Co. KG, Reutlingen, Stollweg 1, 72760 Reutlingen. Firma geändert; nun: H. Stoll GmbH & Co. KG. Firmenbezogene Daten durch eine formwechselnde Umwandlung geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: STOLL Beteiligungs-GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 776118).
HRA 350360: H. Stoll AG & Co. KG, Reutlingen, Stollweg 1, 72760 Reutlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stoll Electronic GmbH", Waldmünchen (Amtsgericht Regensburg HRB 2226) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 350360: H. Stoll AG & Co. KG, Reutlingen, Stollweg 1, 72760 Reutlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "STOLL Financial Services GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354011) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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