STORCHENPARK - WOHNANLAGEN GMBH, Speyer, Schifferstadt
Firmendaten
Anschrift:
STORCHENPARK - WOHNANLAGEN GMBH, Speyer
Waldspitzweg 3
67105 Schifferstadt
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
Beispiel-Dokument
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
Beispiel-Dokument
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Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
Beispiel-Dokument
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 € 10,00 |
Registernr.: HRB 52207
Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 1
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die STORCHENPARK - WOHNANLAGEN GMBH, Speyer aus Schifferstadt ist im Register unter der Nummer HRB 52207 im Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) verzeichnet. Die Anzahl der Entscheider aus erster Führungsebene (z.B. auch Prokuristen) beträgt derzeit 1 im Firmenprofil.
Netzwerk
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Registermeldungen
2HRB 52207: STORCHENPARK - WOHNANLAGEN GMBH, Speyer, Schifferstadt, Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Effler, Markus, Schifferstadt, geb. xx.xx.xxxx. Nicht mehr Geschäftsführer: Jordan, Frank, Dipl. Ing., Schifferstadt.
STORCHENPARK - WOHNANLAGEN GMBH, Speyer, Schifferstadt, Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt.Geschäftsanschrift: Waldspitzweg 3, 67105 Schifferstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2009 mit der Storchenpark - Wohnanlagen Verwaltung GmbH mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh. HRB 52401) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie
1
Austritt
Herr Frank Jordan
Geschäftsführer
Eintritt
Herr Markus Effler
Geschäftsführer

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