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a)
SVG Straßenverkehrs-Genos-
senschaft Nord eG
c)
1. Zweck der Genossenschaft
ist die wirtschaftliche Förde-
rung und Betreuung der Mit-
glieder und die Förderung der
gemeinschaftlichen Belange
des Straßenverkehrs- und Lo-
gistikgewerbes.
2. Gegenstand des Unterneh-
mens ist insbesondere:
a) die Einziehung, Abrechnung
und Abführung öffentlicher Ab-
gaben und Gebühren für die
Benutzung von Straßen und
Einrichtungen der Verkehrsin-
frastruktur (Maut) im Inland
und Ausland;
b) der Abschluss oder die Ver-
mittlung von Versicherungs-
verträgen zum Schutze der
Fahrzeughalter und Fahrer, der
Fahrzeuge und der beförderten
Güter;
c) die Errichtung, der Betrieb
sowie die Pachtung und Ver-
pachtung von wirtschaftlichen
Einrichtungen für das Straßen-
verkehrsgewerbe, insbesonde-
re von Tankstellen, Autohöfen,
Energieparks und Ladestellen
für alternative Antriebstechni-
ken, Parkplätzen sowie ähnli-
chem;
d) die Errichtung, Verwaltung
und Vermietung von Gebäuden,
die für das Straßenverkehrsge-
werbe dienlich sind;
e) die Herausgabe und Abrech-
nung von Tankservice-Karten;
f) der Handel mit allen Gegen-
ständen für Straßenverkehrs-
und Logistikunternehmen und
die Vermittlung solcher Ge-
schäfte;
die Erbringung von Dienstleis-
tungen in den Bereichen Be-
rufsfahrerqualifikation, Aus-
und Weiterbildung, Arbeitssi-
cherheit, Arbeitsmedizin, Mo-
bilitätswende, Nachhaltigkeit
und Beratung in betriebswirt-
schaftlichen und technischen
Fragen sowie die Gestellung
externer Beauftragter in allen
Bereichen. |
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a)
Die Satzung ist am 25.06.2025
vollständig neu gefasst. Insbe-
sondere geändert ist § 1 (Fir-
ma) und § 2 (Zweck und Gegen-
stand).
b)
Auf Grund des Verschmelzungs-
vertrages vom 25.06.2025 so-
wie des Zustimmungsbeschlus-
ses des übertragenden Rechts-
trägers vom 24.06.2025 und
des Zustimmungsbeschlusses
des übernehmenden Rechts-
trägers vom 25.06.2025 ist die
SVG - HAMBURG Straßenver-
kehrsgenossenschaft eG mit
Sitz in Hamburg (Amtsgericht
Hamburg, GnR 758) durch Über-
tragung ihres Vermögens unter
Auflösung ohne Abwicklung als
Ganzes auf die Genossenschaft
verschmolzen. |
a)
29.08.2025
Skirde |
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c)
1. Zweck der Genossenschaft ist
die wirtschaftliche Förderung und
Betreuung der Mitglieder und die
Förderung der gemeinschaftlichen
Belange des Straßenverkehrsge-
werbes.
2. Gegenstand des Unternehmens
ist insbesondere:
a) die Einziehung, Abrechnung
und Abführung öffentlicher Ab-
gaben und Gebühren für die Be-
nutzung von Straßen und Einrich-
tungen der Verkehrsinfrastruktur
(Maut) im Inland und Ausland;
b) der Abschluss oder die Vermitt-
lung von Versicherungsverträgen
zum Schutze der Fahrzeughalter
und Fahrer, der Fahrzeuge und der
beförderten Güter;
c) die Errichtung, der Betrieb so-
wie die Pachtung und Verpach-
tung von wirtschaftlichen Einrich-
tungen für das Straßenverkehrsge-
werbe, insbesondere von Tankstel-
len, Autohöfen, Fahrerunterkünf-
ten, Parkplätzen und ähnlichem;
d) die Herausgabe und Abrech-
nung von Tankservice-Karten für
Unternehmen des Straßenver-
kehrsgewerbes;
e) der Ein- und Verkauf oder die
Vermittlung von Fahrzeugen,
Fahrzeugersatz- und Zubehör-
teilen, Treibstoffen und Ausrüs-
tungsgegenständen;
f) die Erbringung von Dienstleis-
tungen in den Bereichen Berufs-
fahrerqualifikation, Aus- und Wei-
terbildung, Arbeitssicherheit und
Beratung. |
keine Nach-
schusspflicht |
b)
Vorstandsmitglied:
8.
Mähler, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Ho-
henwestedt |
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a)
Die Satzung ist am 29.09.2021 ge-
ändert in § 2 (Zweck und Gegen-
stand), § 3 (Haftart), § 4 (Beitritt),
§ 6 (Übertragung des Geschäfts-
guthabens), § 8 (Ausschluss), §
10 (Rechte), § 11 (Pflichten), § 14
(Vertretung), § 15 (Zusammen-
setzung, Bestellung und Wider-
ruf), § 16 (Aufgaben und Pflich-
ten), § 17 (Beschlussfassung), §
19 (Berichterstattung), § 20 (Auf-
gaben und Pflichten), § 21 (Zu-
sammensetzung, Wahl und Amts-
dauer), § 22 (Konstituierung, Be-
schlussfassung), § 23 (Gemeinsa-
me Zuständigkeit), § 23 a (Ehren-
mitgliedschaft), § 25 (Tagungsort
und -format), § 29 (Entlastung),
§ 31 (Mehrheitserfordernisse), §
33 (Protokoll), § 34 (Geschäftsan-
teil, Geschäftsguthaben, Eintritts-
geld), § 35 (Gesetzliche Rücklagen)
und § 38 (Geschäftsjahr, Jahresab-
schluss). Neu eingefügt wurden §
32 a (Elektronische Durchführung
der Generalversammlung (virtuel-
le Generalversammlung), elektro-
nische Teilnahme an einer Präsenz-
veranstaltung), § 32 b (Schriftliche
oder elektronische Mitwirkung an
der Beschlussfassung einer als Prä-
senzversammlung durchgeführten
Generalversammlung) und § 32 c
(Übertragung der Generalversamm-
lung in Bild und Ton). |
a)
14.09.2022
Skirde |