SWI Gebäudereinigung GmbH, Oberhausen (Im Lipperfeld 7 b, 46047 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ThyssenKrupp Industrieservice GmbH am 24.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SWI Gebäudereinigung GmbH, Oberhausen (Im Lipperfeld 7 b, 46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.09.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der ThyssenKrupp Industrieservice GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 382) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SWI Gebäudereinigung GmbH, Oberhausen (Im Lipperfeld 7 b, 46047 Oberhausen). Der mit der WIV Westdeutsche Industrieinstandhaltungs-Verwaltungsgesellschaft mbH in Köln am 21./22.09.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung auf die ThyssenKrupp Industrieservice Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 31196) mit Wirkung zum 01.10.2002 übergegangen und somit geändert worden.