Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
25 |
|
|
11.
Berger, Steven, * ‒.‒.‒‒, Rö-
bel/Müritz
Prokura gemeinsam mit einem per-
sönlich haftenden Gesellschafter
Nicht mehr Prokurist:
6. Müller-Schubert, Günther Rein-
hold |
|
a)
18.12.2023
Fritze |
24 |
|
|
Nicht mehr Prokurist:
7. Schneider, Michael Robert |
|
a)
07.10.2022
Syrbe |
HRA 1190 NP: SWISS KRONO TEX GmbH & Co. KG, Heiligengrabe, Wittstocker Chaussee 1, 16909 Heiligengrabe. Prokura: Baumann, Christian, * ‒.‒.‒‒, Börgerende, Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter
HRA 1190 NP: SWISS KRONO TEX GmbH & Co. KG, Heiligengrabe, Wittstocker Chaussee 1, 16909 Heiligengrabe. Prokura: Zahl, Daniel, * ‒.‒.‒‒, Neuruppin, Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter
HRA 1190 NP: SWISS KRONO TEX GmbH & Co. KG, Heiligengrabe, Wittstocker Chaussee 1, 16909 Heiligengrabe. Die Eintragung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die K Tec GmbH mit Sitz in Heiligengrabe (Amtsgericht Neuruppin, HRB 6686 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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