SYKES Verwaltungsgesellschaft mbH, Esslingen am Neckar (c/o SYKES Enterprises Bochum GmbH & Co. KG, Bessemerstr. 85, 44793 Bochum). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 03.04.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
SYKES Verwaltungsgesellschaft, Esslingen am Neckar (c/o SYKES Enterprises Bochum GmbH & Co. KG, Bessemerstr. 85, 44793 Bochum). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.10.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.10.2006 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sykes Enterprises GmbH", Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 11385, vormals Amtsgericht Hamburg, HRB 63794 ) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.