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a)
SYNODIS gemeinnützige
GmbH
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspfle-
ge, die Förderung der Jugend-
und Altenhilfe, die Pflege von
Kranken und alten Menschen
und die Hilfe für Bedürftige
i.S.d. § 52 AO, die Förderung
der Wohlfahrtspflege, die För-
derung der Religion sowie die
Hilfe für Bedürftige nach christ-
lichen Grundsätzen und in Ver-
bindung damit die christliche
Seelsorge, die Förderung der
Wissenschaft und Forschung,
die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe.
(2) Diese Satzungszwecke wer-
den auch verwirklicht durch
planmäßiges Zusammenwir-
ken mit
- der AGAPLESION LOGISTIK-
ZENTRUM gGmbH
- der AGAPLESION gemeinnüt-
zige AG oder deren steuerbe-
günstigtem Rechtsnachfolger
und/oder mit der AGAPLESION
gemeinnützige AG oder deren
steuerbegünstigtem Rechts-
nachfolger unmittelbar und
mittelbar verbundenen Körper-
schaften, die ebenfalls die Vor-
aussetzungen der §§ 51 bis 68
der Abgabenordnung erfüllen,
- der Stiftung kreuznacher dia-
konie oder deren steuerbe-
günstigtem Rechtsnachfol-
ger und/oder mit der Stiftung
kreuznacher diakonie oder
deren steuerbegünstigtem
Rechtsnachfolger unmittel-
bar und mittelbar verbundenen
Körperschaften, die ebenfalls
die Voraussetzungen der §§
51 bis 68 der Abgabenordnung
erfüllen,
indem an diese für deren steu-
erbegünstigte Zwecke be-
triebsnotwendige Dienstleis-
tungen erbracht, Waren be-
schafft und/oder Gegenstände
zur Nutzung überlassen wer-
den. Die Gesellschaft kann von
den vorstehend genannten Un-
ternehmen im Rahmen des
planmäßigen Zusammenwir-
kens auch für die Gesellschaft
betriebsnotwendige Dienstleis-
tungen (insb. Catering und Rei-
nigungsleistungen, Einkaufs-
und Logistikleistungen sowie
Verwaltungs- und Manage-
mentleistungen) empfangen
und Waren beziehen oder über-
lassene Gegenstände nutzen.
Die Gesellschaft verwirklicht
ihre Zwecke auch, indem sie
anderen steuerbegünstigten
Körperschaften insbesonde-
re zur Förderung des öffentli-
chen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheits-
pflege, zur Förderung der Ju-
gend- und Altenhilfe, zur Förde-
rung der Wohlfahrtspflege, zur
Förderung der Religion, zur För-
derung der Wissenschaft und
Forschung sowie zur Förde-
rung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe Mittel nach
Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abga-
benordnung beschafft und wei-
terleitet.
Dieser Zweck wird auch durch
die Sammlung von Spenden
verwirklicht.
(3) Gegenstand der Gesell-
schaft ist die Erbringung so-
wie Bündelung von Einkaufs-,
Bau- und Logistikdienstleistun-
gen, und damit verbundene Be-
ratungs- und Managementleis-
tungen in medizinischen und
sozialen Einrichtungen (z. B.
der Alten- und Krankenpflege
sowie Heimen und Einrichtun-
gen des Betreuten Senioren-
wohnens, Heimen und Einrich-
tungen der Rehabilitation, Hei-
men und Einrichtungen der Kin-
der- und Jugendhilfe, Heimen
und Einrichtungen zur Durch-
führung der Fürsorge für behin-
derte Menschen, Werkstätten
für behinderte Menschen, Ein-
richtungen der Eingliederungs-
hilfe, der Wohnungslosenhil-
fe, Hospizen sowie die ambu-
lante, stationäre und teilsta-
tionäre Behandlung und Pfle-
ge von Kranken), in Homeca-
re-, Hauswirtschafts- und Infra-
strukturbereichen. Ferner för-
dert die Gesellschaft die Erzie-
hung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studenten-
hilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7
AO) durch die Aus-, Fort- und
Weiterbildung insbesondere
in medizinischen und pflegeri-
schen Berufen. Ferner fördert
die Gesellschaft die medizini-
sche und pflegerische Grundla-
genforschung und klinisch an-
gewandte Forschung, die der
Allgemeinheit zugutekommt,
insbesondere auf dem Gebiet
der Geriatrie durch Durchfüh-
rung eigener und Mitwirkung
an steuerbegünstigten wissen-
schaftlichen Projekten.
Im Rahmen ihrer Aufgaben be-
schafft die Gesellschaft Mittel
zu deren Verwendung.
(4) Die Gesellschaft ist berech-
tigt, alle Geschäfte zu betrei-
ben, die dem steuerbegüns-
tigten Zweck der Gesellschaft
dienen. Sie kann sich zur Erfül-
lung ihrer Aufgaben anderer
Unternehmen
bedienen, sich an ihnen beteili-
gen oder solche Unternehmen
sowie Hilfs- und Nebenbetriebe
erwerben, errichten oder pach-
ten. Die Gesellschaft darf sich
Hilfspersonen im Sinne des §
57 Absatz 1 Satz 2 Abgaben-
ordnung bedienen.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
ihre Leistungen auch gegen-
über anderen Auftraggebern
als die in Absatz 3 benannten,
zu erbringen.
Darüber hinaus darf die Gesell-
schaft sich unmittelbar oder
mittelbar an anderen Unterneh-
men mit gleichen oder ähnli-
chen Zwecken beteiligen, so-
wie die Betriebsführung von
anderen Unternehmen und
Rechtsträgern mit vergleichba-
rer Zielsetzung übernehmen.
Die Gesellschaft kann Zweig-
niederlassungen errichten. |
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a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
12.01.2026 ist der Gesell-
schaftsvertrag neu gefasst. |
a)
15.01.2026
Dr. Weiland |
| 1 |
a)
Synodis gGmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Paulsenstraße 5-6, 12163 Ber-
lin
c)
(1)
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen Ge-
sundheitswesens und der öf-
fentlichen Gesundheitspfle-
ge, die Förderung der Jugend-
und Altenhilfe, die Pflege von
Kranken und alten Menschen
und die Hilfe für Bedürftige
i.S.d. § 53 AO, die Förderung
der Wohlfahrtspflege, die För-
derung der Religion sowie die
Hilfe für Bedürftige nach christ-
lichen Grundsätzen und in Ver-
bindung damit die christliche
Seelsorge, die Förderung der
Wissenschaft und Forschung,
die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe.
(2)
Diese Satzungszwecke werden
auch verwirklicht durch plan-
mäßiges Zusammenwirken mit
der AGAPLESION gemeinnüt-
zige AG oder deren steuerbe-
günstigtem Rechtsnachfolger
und/oder mit der AGAPLESION
gemeinnützige AG oder deren
steuerbegünstigtem Rechts-
nachfolger unmittelbar und
mittelbar verbundenen Körper-
schaften, die ebenfalls die Vor-
aussetzungen der §§ 51 bis
68 der Abgabenordnung erfül-
len, indem an diese für deren
steuerbegünstigte Zwecke be-
triebsnotwendige Dienstleis-
tungen (siehe Absatz 3) er-
bracht, Waren beschafft und/
oder Gegenstände zur Nutzung
überlassen werden. Die Ge-
sellschaft kann von den vor-
stehend genannten Unterneh-
men im Rahmen des planmä-
ßigen Zusammenwirkens auch
für die Gesellschaft betriebs-
notwendige Dienstleistungen
(insb. Catering und Reinigungs-
leistungen sowie Verwaltungs-
und Managementleistungen)
empfangen und Waren bezie-
hen oder überlassene Gegen-
stände nutzen.
Die Gesellschaft verwirklicht
ihre Zwecke auch, indem sie
anderen steuerbegünstigten
Körperschaften insbesondere
zur Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspfle-
ge, der Förderung der Jugend-
und Altenhilfe, der Förderung
der Wohlfahrtspflege, der För-
derung der Religion, der För-
derung der Wissenschaft und
Forschung sowie der Förde-
rung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe Mittel nach
Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abga-
benordnung beschafft und wei-
terleitet.
Dieser Zweck wird auch durch
die Sammlung von Spenden
verwirklicht.
(3)
Gegenstand der Gesellschaft
ist die Erbringung von Ein-
kaufs- und Logistikdienstleis-
tungen und damit verbunde-
ne Managementleistungen
in sozialen Einrichtungen (z.
B. Krankenhäusern, Medizini-
schen Versorgungszentren,
Heimen und Einrichtungen der
Rehabilitation, Heimen und Ein-
richtungen des Betreuten Se-
niorenwohnens, Heimen und
Einrichtungen der Alten- und
Krankenpflege, Hospizen), in
Homecare-, Hauswirtschafts-
und Infrastrukturbereichen.
Hierzu kann die Gesellschaft
regionale Betriebsstätten un-
terhalten und Betriebsfüh-
rungs- und Bereichsleitungs-
funktionen übernehmen.
Im Rahmen ihrer Aufgaben be-
schafft die Gesellschaft Mittel
zu deren Verwendung.
(4)
Die Gesellschaft ist berechtigt,
alle Geschäfte zu betreiben,
die dem steuerbegünstigten
Zweck der Gesellschaft dienen.
Sie kann sich zur Erfüllung ih-
rer Aufgaben anderer Unter-
nehmen bedienen, sich an ih-
nen beteiligen oder solche Un-
ternehmen sowie Hilfsund Ne-
benbetriebe erwerben, errich-
ten oder pachten. Die Gesell-
schaft darf sich Hilfspersonen
im Sinne des § 57 Absatz 1
Satz 2 Abgabenordnung bedie-
nen.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
ihre Leistungen auch gegen-
über anderen Auftraggebern,
als die in Absatz (3) benann-
ten, zu erbringen.
Darüber hinaus darf die Gesell-
schaft sich unmittelbar oder
mittelbar an anderen Unterneh-
men mit gleichen oder ähnli-
chen Zwecken beteiligen, so-
wie die Betriebsführung von
anderen Unternehmen und
Rechtsträgern mit vergleichba-
rer Zielsetzung übernehmen.
Die Gesellschaft kann Zweig-
niederlassungen errichten.
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnit-
tes „Steuerbegünstigte Zwe-
cke" der Abgabenordnung. Sie
verfolgt diese Zwecke insbe-
sondere im planmäßigen Zu-
sammenwirken mit anderen
gemeinnützigen Körperschaf-
ten und fördert somit die ge-
meinsamen steuerbegünstig-
ten Zwecke. Die Gesellschaft
ist selbstlos tätig. Sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirt-
schaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für sat-
zungsmäßige Zwecke verwen-
det werden. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft al-
lein. Sind mehrere Geschäftsfüh-
rer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Ge-
schäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Loew, Patrick, * ‒.‒.‒‒, Frank-
furt am Main
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gesellschaftsvertrag vom:
25.06.2025 mit Änderung vom
25.09.2025 in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft)
und § 3 (Steuerbegünstigung
der Gesellschaft) |
a)
02.10.2025
Dr. Dr. Schulte |