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a)
Salon Hansen gGmbH
b)
Lüneburg
Geschäftsanschrift:
Salzstraße 1, 21335 Lüneburg
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung von Kunst
und Kultur im Sinne von § 52 (2) Nr. 5 AO
(Abgabenordnung), sowie die Förderung
der Jugendhilfe gemäß § 52 (2) Nr. 4 AO.
Die Salon Hansen gGmbH wird mit der
Absicht gegründet, die Kulturstätte Salon
Hansen, Salzstraße 1, 21335 Lüneburg zu
betreiben und die ideelle Nachfolge der
bestehenden Instanz zu übernehmen.
Im Zentrum des Geschäftsbetriebs stehen
die Planung, Organisation und
Durchführung kultureller Veranstaltungen
diverser Art, z.B. Konzerte, Poetry Slams,
Comedy, Spoken Word Veranstaltungen,
Lesebühnen und Lesungen, Newcomer-
Formate, etc.
Der zweite wichtige Strang des
Geschäftsbetriebs umfasst die Fortsetzung
und Erweiterung der bestehenden
Kooperation mit der Hansestadt Lüneburg
zur kulturellen Bildung und Jugendarbeit.
Das partizipative Angebot für Jugendliche
umfasste bisher in erster Linie nicht
kommerzielle Partys für Teilnehmer*innen
im Alter von 14-17 Jahren, soll zukünftig
aber durch weitere Angebote wie
Workshops (Tanz, DJing, kreatives
Schreiben, Rap, Veranstaltungstechnik
uvm.) und weitere Events (Konzerte,
Festivals etc.) erweitert werden.
Der Salon Hansen soll weiterhin als
Veranstaltungsort für Einmietungen durch
private und gewerbliche Veranstalter zur
Verfügung stehen - der programmatische
Kulturbetrieb darf durch das
Vermietgeschäft nicht eingeschränkt
werden.
Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt
durch die Einnahmen aus Ticketverkäufen
für Veranstaltungen, durch Einnahmen aus
gewerblichen Nutzungsverträgen mit Dritten
(z.B. Mieten für Einzelveranstaltungen/-
termine), sowie durch Einnahmen aus dem
Verkauf von Getränken und anderen
Dienstleistungen (Garderobe, Fotoautomat,
etc.). Weiterhin stellen eingeworbene
Fördermittel und Kooperationen einen
wichtigen Bestandteil der Finanzierung dar
(z.B. Kooperations- und Zuschussvertrag
mit der Hansestadt Lüneburg, institutionelle
Förderung und weitere). Es werden
außerdem Veranstaltungen geplant und
durchgeführt, die dem vorgesehenen
Zweck der Durchführung von Kultur
fördernden Veranstaltungen nicht direkt
entsprechen (z.B. Parties, private
Anmietungen, etc.). Diese sind vom
gemeinnützigen Betrieb abzugrenzen und
dem für die Finanzierung der
Unternehmung notwendigen
wirtschaftlichen Betriebszweig
zuzurechnen.
Jegliche aus den Betätigungsfeldern
erwirtschaftete Überschüsse verbleiben im
Unternehmen und sollen mittels
Finanzierung, Investition, Reinvestition oder
Rückstellung für den Erhalt oder den
Ausbau der Unternehmung verwendet
werden, sofern dies im Sinne des
angegebenen gemeinnützigen Zweckes
geschieht. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wedding, Hagen, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2024 mehrfach geändert,
zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
08.01.2025. |
a)
14.01.2025
Soetebeer |