Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
25 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Haeger, Sebastian, Bergisch Gladbach,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Weckmann, Michael, Frechen, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
09.10.2023
Acker |
24 |
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Prokura erloschen:
Hofmeister, Christoph, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Kador, Hannah, Erkrath, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.10.2023
Acker |
HRB 7404: Sana Dreifaltigkeits-Krankenhaus Köln GmbH, Köln, Aachener Str. 445-449, 50933 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Giersberg, Roland, Köln, * ‒.‒.‒‒; Hofmeister, Christoph, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7404: Sana Dreifaltigkeits-Krankenhaus Köln GmbH, Köln, Aachener Str. 445-449, 50933 Köln. Prokura erloschen: Uhr, Dieter, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7404: Sana Dreifaltigkeits-Krankenhaus Köln GmbH, Köln, Aachener Str. 445-449, 50933 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Park-Klinik Köln GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 37008) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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