Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
|
|
|
1.
Schossow, Robert, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer |
|
a)
24.02.2025
Zierl |
1 |
a)
Sand-Schulz, Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung
b)
Berlin
c)
a) Der Groß- und Einzelhandel
mit Industriesanden, insbesondere
mit Strahl- und Streusand, sowie
der Handel mit ähnlichen Produk-
ten,
b) der Groß- und Einzelhandel mit
Waren verschiedener Art. |
50.000 DM |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit ei-
nem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so darf er Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder mit sich als Vertreter Drit-
ter abschließen.
b)
Geschäftsführer:
1.
Streletzki, Julian, Kaufmann, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
Geschäftsführer:
2.
Strzeletzki, Caren Bärbel,
* ‒.‒.‒‒, Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
15.09.1966 mit letzter Änderung
vom 07.04.1993. |
a)
06.12.2004
Hikel
b)
Tag der ers-
ten Eintragung
02.11.1966
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umge-
schrieben wor-
den und dabei
an die Stelle des
bisherigen Regis-
terblattes getre-
ten. |
HRB 2012 B: Sand-Schulz, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Kienhorststraße 55, 13403 Berlin. Änderung zu Nr. 2: Berichtigung der Schreibweise des Familiennames auf Antrag, wie folgt: Geschäftsführer: Streletzki, Caren Bärbel, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Sand-Schulz, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Kienhorststraße 55, 13403 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.600 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 ist das Stammkapital auf EURO umgestellt, sodann auf 25.600 EUR erhöht sowie zum Zwecke der Verschmelzung der MEDRAN Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 78615 b) auf diese Gesellschaft weiter erhöhz um 26.000 EUR auf 51.600 EUR und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital) und in § 9 (Stimmrecht)..
Sand-Schulz, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Kienhorststraße 55, 13403 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MEDRAN Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 78615 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..