Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Errichtet:
Zweigniederlassung/en mit abweichender
Firma:
HWD Rhein-Main, 55252 Mainz-Kastel,
Geschäftsanschrift: Lorenz-Schott-Str. 5,
55252 Mainz-Kastel
HWD Sächsisches Elbtal, 01689 Weinböhla,
Geschäftsanschrift: Großenhainer Straße
65, 01689 Weinböhla |
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a)
25.03.2025
Lenz |
6 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Wendel, Hans-Jochen, Techniker, Dinkelsbühl-
Botzenweiler |
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a)
12.09.2023
Hierzegger |
HRB 1499: Sargfabrik Hans Wendel u. Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dinkelsbühl, Botzenweiler 28, 91550 Dinkelsbühl. Bestellt: Geschäftsführer: Wendel, Alexander Johann Christian, Dinkelsbühl, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1499: Sargfabrik Hans Wendel u. Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dinkelsbühl, Botzenweiler 28, 91550 Dinkelsbühl. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals von 102.258,38 EUR um 741,62 EUR auf 103.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 9 Abs. 3 (Beschlussfassung) und 10 Abs. 5 u. Abs. 6 (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte) der Satzung beschlossen. § 17 Abs. 3 der Satzung entfällt ersatzlos. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR.
Sargfabrik Hans Wendel u. Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dinkelsbühl, Botzenweiler 28, 91550 Dinkelsbühl. Die Südholz Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Dinkelsbühl (Amtsgericht Ansbach HRB 4156) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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