HRB 738424: Esenwein Elektrotechnik GmbH, Maulbronn, Daimlerstraße 25, 75433 Maulbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Esenwein, Friedrich, Maulbronn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 738424: Esenwein Elektrotechnik GmbH, Maulbronn, Daimlerstraße 25, 75433 Maulbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Nico Hans, Mühlbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 738424: Esenwein Elektrotechnik GmbH, Maulbronn, Daimlerstraße 25, 75433 Maulbronn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2020. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 25, 75433 Maulbronn. Gegenstand: Erbringung (Konzeption, Planung, Projektierung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme, Wartung, Instandsetzung und Instandhaltung) von Elektroinstallationen und sicherheitstechnischen Anlagen; Groß- Einzel- und Onlinehandel mit Elektromaterial und Elektrogeräten; Entwicklung und Vertrieb von Produkten für Elektroinstallationen und sicherheitstechnische Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Esenwein, Friedrich, Maulbronn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Esenwein, Friedrich, Maulbronn, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Friedrich Esenwein e.K.", Maulbronn (Amtsgericht Mannheim HRA 709667) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.11.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.