Schönberg Verwaltungs-GmbH, Biberach an der Riß, Dinglinger Straße 44, 88400 Biberach an der Riß. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Schönberg Verwaltungs-GmbH, Biberach an der Riß, (Dinglinger Straße 44, 88400 Biberach an der Riß).Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 22.09.2009 (7 IN 366/09) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Schönberg Verwaltungs-GmbH, Biberach an der Riß, (Dinglinger Straße 44, 88400 Biberach an der Riß).Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 15.06.2009 (7 IN 366/09) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).