HRB 240744:Schönbuch-Immobilien GmbH, Böblingen, Stadtgrabenstr. 15, 71032 Böblingen.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.08.2015 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 240744:Schönbuch-Immobilien GmbH, Böblingen, Stadtgrabenstr. 15, 71032 Böblingen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2015 mit der Aktiengesellschaft "Vereinigte Volksbank AG", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 240222) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schönbuch-Immobilien GmbH, Böblingen, Stadtgrabenstr. 15, 71032 Böblingen.Geschäftsanschrift: Stadtgrabenstr. 15, 71032 Böblingen.
Schönbuch-Immobilien GmbH, Schönaich (Stadtgrabenstr. 15, 71032 Böblingen). Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.564,59 EUR umgestellt und um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht. Sitz verlegt; nun: Böblingen. Stammkapital nun: 25.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.