Schneider Electric Power Drives GmbH, Duisburg (Baumstr. 40, 47198 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schneider Electric GmbH am 16.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schneider Electric Power Drives GmbH, Duisburg (Baumstr. 40, 47198 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.06.2008 mit der Schneider Electric GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 47852) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
VA TECH ELIN EBG GmbH, Duisburg (Baumstr. 40, 47198 Duisburg). Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde außerdem in § 2 (Konzernverhältnisse), § 7 Absatz 2 (Zustimmung des Beirates), § 9 (Beirat-Vorsitzender), § 14 Absatz 2 (Abstimmung) und § 15 (Verfügung über Geschäftsanteile) geändert. Neue Firma: Schneider Electric Power Drives GmbH.