Schreinerei Schmöger GmbH, Münnerstadt
Firmendaten
Anschrift:
Schreinerei Schmöger GmbH
Grottenweg 6
97702 Münnerstadt
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
Beispiel-Dokument
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
Beispiel-Dokument
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Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
Beispiel-Dokument
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 € 10,00 |
Registernr.: HRB 2125
Amtsgericht: Schweinfurt
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: 09766/288
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.schreinerei-schmoeger.de
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branchen: 6
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Schreinerei Schmöger GmbH aus Münnerstadt ist im Register unter der Nummer HRB 2125 im Amtsgericht Schweinfurt verzeichnet. Die Anzahl der Entscheider aus erster Führungsebene (z.B. auch Prokuristen) beträgt derzeit 1 im Firmenprofil.
Netzwerk
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Registermeldungen
1HRB 2125: Schreinerei Schmöger GmbH, Münnerstadt-StT Seubrigshausen, Grottenweg 6, 97702 Münnerstadt-Seubrigshausen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.5.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Niedt Harald, Münnerstadt, *13.4.1961, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Schreinerei Schmöger, Inhaber Harald Niedt e.K. mit dem Sitz in Münnerstadt (Amtsgericht Schweinfurt HRA HRA 10088) geführt. Die Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers erfolgt am heutigen Tag. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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