Schromet Verwaltung GmbH, Nehren inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
Schromet Verwaltung GmbH
Daimlerstr. 17
72147 Nehren
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
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Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
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Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
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Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
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Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 € 8,50 |
Registernr.: HRB 381908
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die Schromet Verwaltung GmbH aus Nehren ist im Register unter der Nummer HRB 381908 im Amtsgericht Stuttgart verzeichnet.
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Registermeldungen
1HRB 381908: Schromet Verwaltung GmbH, Nehren, Daimlerstr. 17, 72147 Nehren. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2019 sowie des Nachtrages zum Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.06.2019 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Rohstoffverwertung Reutlingen GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 351900) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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