Die Schule im Aufbruch gGmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 149695 B verzeichnet. Nach der Gründung am 27.03.2013 hat die Schule im Aufbruch gGmbH ihren Standort mindestens viermal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52 AO: a) die Förderung der Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe; c) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; d) die Förderung des demokratischen Staatswesens; e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorstehenden gemeinnützigen Zwecke. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch a) Konzeption und Durchführung von Forschungsprojekten zum Thema Schule, Lernkultur und anderen pädagogischen und sozialpsychologischen Themen sowie die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation von Bildungsprojekten wie z.B. FREI DAY; Forschungsergebnisse sind zeitnah zu veröffentlichen; b) Konzeption, Organisation und Durchführung von Seminaren, Fort- und Weiterbildungen, Symposien und Diskussionsplattformen über Lernkulturen jenseits reiner Wissensvermittlung; c) die Aufklärung und den Kompetenztransfer zeitgemäßer pädagogischer Methoden und Ansätze (z. B. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Whole School Approach), sowie effektiver Formen der Zusammenarbeit mit dem Ziel der Transformation von Schule hin zu einer Lernkultur der Potenzialentfaltung für junge Menschen, z. B. durch Transformationsbegleitung; d) den Aufbau eines bundesweiten Netzwerkes von Schulen und Pädagog*innen zum Kompetenztransfer und zur Unterstützung der Umsetzung bestehender Erkenntnisse vor Ort in den bestehenden Bildungseinrichtungen; e) Etablierung von nachhaltigen, gesundheitsfördernden und lokal vernetzten Lernorten für Zukunftskompetenzen und zeitgemäßer Lernformate wie z.B. FREI DAY; f) die Entwicklung und Verbreitung technisch gestützter Systeme für den Schulbereich (Datenerfassung zur Schulentwicklung, Qualitätssicherung, Lernmaterialien, digitale Austauschplattformen, usw.); g) den internationalen Austausch von Schulen, Lehrenden und Lernenden zur Gewinnung neuer Impulse für Lernformate und Bildungsinhalte sowie die Entwicklung grenzüberschreitender innovativer Lernformate und Austauschforen; h) Diskussionsforen mit Menschen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Schule, sowie Eltern, Schüler*innen und Zivilgesellschaft; i) Aufklärungsarbeit, wie zeitgemäße Bildung und Lernkultur in demokratischen Strukturen umgesetzt werden kann; j) Auseinandersetzung mit Aktivitäten und Themen von Bund, Kommunen und Bundesländern (z.B. in Kultusausschüssen und in Anhörungen zu geplanten Erlassen der Kultusministerien) und Anregung zu Diskussionen zwischen Menschen aus Politik, Verwaltung, Schulen, Wirtschaft, sowie Eltern, Schüler*innen und Zivilgesellschaft, um gemeinsam Vorschläge zur Modernisierung des Schulsystems zu entwickeln zum Nutzen von Gesellschaft, Natur und Wirtschaft. Im Sinne des § 57 Abs. 3 AO wird die Schule im Aufbruch gGmbH mit dem Verein "Netzwerk Schule im Aufbruch e. V." zusammenarbeiten und hier Leistungen für diese steuerbegünstigte Körperschaft erbringen in Form von Fortbildungen und Qualitätssicherung. Das planmäßige Zusammenwirken wird hier durch ein arbeitsteiliges, aufeinander abgestimmtes Vorgehen verwirklicht, um gemeinsam die satzungsmäßigen Zwecke zu verfolgen. Hierzu gehören insbesondere die gemeinsame Planung, Kalkulation, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen und Projekten. Der Zweck der Gesellschaft kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verwirklicht werden. Die Weitergabe von Mitteln betrifft alle Vermögenswerte, insbesondere auch die Erbringung von Dienstleistungen gegen Kostenübernahme. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der unmittelbaren Förderung der gemeinnützigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nicht rechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Schule im Aufbruch gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).