| 2 |
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b)
Nach Namensberichtigung weiterhin
Geschäftsführer:
Schulte-Maas, Heiko, Neuenrade, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nach Namensberichtigung weiterhin
Geschäftsführer:
Schulte-Maas, Theo Dirk, Neuenrade,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
01.10.2025
Wiepen
b)
Eintragung vom
17.09.2025 von Amts
wegen nach § 319 ZPO
berichtigt |
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a)
Schulte-Maas Landschaftsbau GmbH
b)
Neuenrade
Geschäftsanschrift:
Bieringsen 4, 58809 Neuenrade
c)
Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Garten- und Landschaftsbau,
Landschaftspflege, Ausschachtungen,
Pflasterarbeiten, Rekultivierungen,
Forstwegbau, Saisonarbeiten, Bau von Tor-
und Zaunanlagen sowie Industrie- und
Leistungsbau. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schulte-Maaß, Heiko, Neuenrade, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schulte-Maaß, Theo Dirk, Neuenrade,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2025
b)
Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem
Einzelkaufmann Theodor Anton Maria Schulte-Maas,
Neuenrade, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Theodor Schulte-
Maas e. K. in Neuenrade (Amtsgericht Iserlohn HRA 5725)
betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des
Ausgliederungsplanes vom 15.07.2025.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf
dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. |
a)
17.09.2025
Wiepen |