Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Über das Vermögen des Einzelkaufmanns ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Chemnitz vom 21.03.2025, AZ: 318 IN 278/25,
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. |
a)
27.03.2025
Köpstein |
6 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 19.02.2025,
AZ: 318 IN 278/25, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Kaufmanns
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind. |
a)
25.02.2025
Köpstein |
HRA 4034: Schulze & Pohle OHG, Meerane, Seiferitzer Allee 8, 08393 Meerane. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Schulze, Stephan Rudi, Schönberg, * ‒.‒.‒‒. Nun Inhaber: Pohle, Roland, Meerane, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet. Nun Einzelkaufmann. Die Firma wird mit geänderten Rechtsformzusatz fortgesetzt. Neue Firma: Schulze & Pohle e.K.
HRA 4034: Schulze & Pohle OHG, Meerane, Seiferitzer Allee 8, 08393 Meerane. Die Schulze & Pohle Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Meerane (Amtsgericht Chemnitz, HRB 17552) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2020 mit Nachtrag vom 06.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger von den selben Tagen mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Schulze & Pohle Holding GmbH & Co. KG, Meerane, Seiferitzer Allee 8, 08393 Meerane. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Schulze & Pohle Verwaltungs GmbH, Meerane (HRB 17552). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Pohle, Roland, Meerane, * ‒.‒.‒‒; Schulze, Stephan Rudi, Schönberg, * ‒.‒.‒‒. Nun Offene Handelsgesellschaft. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Schulze & Pohle OHG. Die Autohaus Schulze & Pohle GmbH mit Sitz in Meerane (Amtsgericht Chemnitz, HRB 17553) ist aufgrund Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 mit Nachtrag vom 28.08.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.08.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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