Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Fischerweg 65, 31515 Wunstorf |
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a)
16.01.2025
Jagielski |
HRA 200531: Schulze GmbH & Co. KG, Wunstorf, Hagenburger Str. 50, 31515 Wunstorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Fischerweg 65, 31515 Wunstorf.
Kahle/Schulze Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH & Co. KG, Wunstorf, Hagenburger Str. 50, 31515 Wunstorf. Firma geändert, nun: Neue Firma: Schulze GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Hagenburger Str. 50, 31515 Wunstorf. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Schulze Verwaltungs GmbH, Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRB 200621), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kahle/Schulze Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH & Co. KG, Wunstorf (Hagenburger Str. 50, 31515 Wunstorf). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.10.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Kahle/Schulze Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH & Co. KG, Wunstorf (Hagenburger Str. 50, 31515 Wunstorf)Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.04.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 17.04.2007 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Paul Schulze, Neustadt a. Rbge,. * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Paul Schulze e. K. in Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRA 200500) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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