VR 3954: Schwimm-Sportverein Wachtberg 1975 e.V., Wachtberg (Beethovenallee 5, 53173 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 04.12.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Absatz 2 UmwG.
VR 3954: Schwimm-Sportverein Wachtberg 1975 e.V., Wachtberg (Beethovenallee 5, 53173 Bonn). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.10.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.08.2014 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2014 mit dem Internationaler Schwimmverein Bad Godesberg 1950 e. V. mit Sitz in Bonn (Bonn VR 2299) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.