HRB 79365: Scope International Life Sciences Hamburg AG, Hamburg (Frohbösestr. 12-14, 22525 Hamburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Scope International Life Sciences Hamburg AG, Hamburg, (Frohbösestr. 12-14, 22525 Hamburg).Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 383/08) vom 01.12.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Scope International Life Sciences Hamburg AG, Hamburg (Frohbösestr. 14, 22525 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 11.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2013 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um bis zu EUR 100.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Die Hauptversammlung vom 11.07.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu EUR 100.000,00 beschlossen.
Scope International Life Sciences Hamburg AG, Hamburg (Frohbösestr. 14, 22525 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 14.06.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital) Abs. (4) (Genehmigtes Kapital) und 5 beschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2012 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um bis zu EUR 20.000,-- zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft erfolgt. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen.