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Score 4 Impact gGmbH, Hamburg (HRB 180958)

Firmendaten

Anschrift
Winterstr. 2
22765 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: score4impact.com
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Webseite beschreibt die Arbeit der score4impact gGmbH, die sich auf die erfolgreiche ESG-Transformation und werteorientiertes Wirtschaften mit Fokus auf sozialen Impact spezialisiert hat. Sie verbindet Unternehmen mit maßgeschneiderten Projekten, um gesellschaftliche Bedarfe zu adressieren und nachhaltige, messbare Veränderungen zu bewirken. Dabei arbeitet sie interdisziplinär mit Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zusammen, um gesellschaftliche Krisen zu bewältigen und die Sustainable Development Goals (SDGs) zu fördern. Ziel ist es, durch praxisorientierte Lösungen und Impact-Matchmaking eine nachhaltige, gemeinnützige Zukunft zu gestalten. Die Organisation ist in Hamburg ansässig und arbeitet national sowie international an Projekten im Bereich Social Impact.
Keywords
Krisenhilfe Gemeinnützigkeit Impact-Matchmaking SDGs Gesellschaftlicher Wandel Projektentwicklung Werteorientierte Wirtschaft Nachhaltigkeit ESG-Transformation Social Impact
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 12 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 180958
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Score 4 Impact gGmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 180958 verzeichnet. Nach der Gründung am 24.04.2023 hat die Score 4 Impact gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung, b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser, und von Tierseuchen, c) der Jugend- und Altenhilfe, d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, f) Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, g) der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, h) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, i) des Tierschutzes, j) der Entwicklungszusammenarbeit, k) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; l) des Schutzes von Ehe und Familie, m) der Kriminalprävention, n) des Sports (Schach gilt als Sport), o) des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind, sowie p) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die wissenschaftliche Begleitung sowie systematische und empirische Evaluation der von der Gesellschaft und ihren Partnern durchgeführten Projekte im Hinblick auf deren Impact sowie zur Klärung grundsätzlicher Fragen, wie gewisse gesellschaftliche Probleme gelöst werden können sowie Veröffentlichung der Ergebnisse; b) Maßnahmen zur Unterstützung und zur systematischen Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens. Gegenstand solcher Maßnahmen kann beispielsweise, jedoch nicht abschließend, die Durchführung präventiver Veranstaltungen zur Aufklärung über und Verhinderung von Krankheiten sein oder die Errichtung und der Betrieb von Gesundheitskiosken zur Förderung der gesundheitlichen Basisversorgung der Bevölkerung; c) Umsetzung von Projekten, die Jugendlichen und Alten eine Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglichen; d) die Förderung der (digitalen) Bildung in Deutschland sowie in verschiedenen Krisenregionen, insbesondere, aber nicht ausschließlich für sozial benachteiligte Kinder; e) die Umsetzung von Projekten, insbesondere unter Beteiligung von Jugendlichen und Alten, mit dem Zweck, die biologische Vielfalt sowie die Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft zu erhalten und/oder eingetretene Schäden hieran zu beheben; f) die Umsetzung von Projekten zur Unterstützung notleidender und gefährdeter Menschen, etwa auf dem gesundheitlichen, sittlichen, erzieherischen oder wirtschaftlichen Gebiet; g) die Unterstützung von Flüchtlingen (inkl. Studierender sowie älterer Menschen) in Deutschland sowie von Waisenkindern, vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial schwachem Hintergrund und Kindern mit Behinderung in Krisenregionen; h) die Entwicklung und Umsetzung von Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für gesellschaftlich herausfordernde Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Stiftungen, Organisationen, Kommunen, Politik und Wissenschaft; i) die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen, die das Anbahnen oder Verstärken freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern fördern und Frieden und Entspannung sichern sollen. Die genannten Maßnahmen und Projekte zielen insbesondere auf die Verhinderung von Radikalisierung ab, indem im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung auf den Abbau von Vorurteilen und Intoleranz hingewirkt wird; j) die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren; k) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die dazu dienen, in Entwicklungsländern wirtschaftlich und kulturell sowie die Bildung zu fördern; l) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die dazu dienen, die Stellung der Frau in Familie, Politik, Beruf und Gesellschaft im Sinne der Chancengleichheit zu verbessern. Dies kann beispielsweise, jedoch nicht abschließend, durch Informations- und Beratungsangebote für die betroffenen Frauen erfolgen; m) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die das eheliche und das familiäre Zusammenleben unterstützen. Dies kann beispielsweise, jedoch nicht abschließend, durch Informations- und Beratungsangebote für die betroffenen Familien erfolgen; n) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die die Begehung von Straftaten verhüten, erschweren oder die Folgen begangener Straftaten geringhalten. Hierzu zählt beispielsweise das Anbieten informativer und beratender Angebote, die beispielsweise Fremdenhass, (sexueller) Gewalt und Suchtvorbeugung präventiv entgegenwirken können, sowie Workshops im Zusammenhang mit Konfliktbewältigungsstrategien und das Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen für gefährdete Personen; o) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die die sportliche Betätigung fördern und dabei insbesondere auch integrierenden und inklusiven Charakter haben, um auch Benachteiligten und Beeinträchtigten Zugang zu sportlicher Betätigung zu verschaffen; p) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die darauf ausgerichtet sind, die verfassungsrechtlich verbrieften Freiheiten (z. B. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit) zu schützen und zu stärken. Hierzu können insbesondere informative und aufklärende Angebote mit dem Ziel, Toleranz gegenüber Andersdenkenden und damit den gesellschaftlichen Meinungspluralismus zu stärken, zählen; sowie q) die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die darauf ausgerichtet sind, Bürgerinnen und Bürger über die Notwendigkeit persönlichen Einsatzes aus altruistischen Beweggründen zu informieren und hierzu zu motivieren. Hierzu können insbesondere informative und aufklärende Angebote unter besonderer Hervorhebung des Impacts, den bereits durchgeführte Projekte auf das Gemeinwohl hatten, zählen. 4. Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der Gesellschaft ist: a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte zur Förderung der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke in Deutschland sowie internationalen Krisen- und Kriegsgebieten, b) die Entwicklung und Umsetzung von konkreten Hilfsprojekten, die durch die Förderung der oben genannten Zwecke eine gesellschaftliche Wirkung erzielen, c) die Etablierung von langfristigen Partnerschaften (Fördermitgliedschaften) und einem Netzwerk bestehend aus Wirtschaftsunternehmen, der Politik und Wissenschaft, um schnellere, nachhaltigere und skalierbarere Lösungen für nationale und internationale Krisensituationen herbeizuführen und Gutes für die Gesellschaft zu tun, d) die Aktivierung von Wirtschaftsunternehmen, Politik und Wissenschaft zur Bereitstellung von Geldspenden und Sachmitteln für soziale Projekte sowie die Dokumentation der Verwendung, e) die Vermittlung und Lieferung der Bedarfe an die entsprechenden Empfänger im Rahmen des Projektmanagements, f) die Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände aufmerksam zu machen und weitere Unterstützer zu mobilisieren, g) die Entwicklung und Bereitstellung einer digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe und Angebote besser und schneller übereinstimmen und umsetzen zu können, h) die Entwicklung und Bereitstellung eines "Impact Scores" und Reportings für Wirtschaftsunternehmen, um soziales Engagement zukünftig im Rahmen der EU-Regularien sowie der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen messbar machen zu können, i) die Organisation und Umsetzung von Seminaren, Workshops, Weiterbildungen und Veranstaltungen zum Thema Social Impact und Impact Strategie sowie der Skalierung des allgemeinen gesellschaftlichen Engagements unterstützt durch soziale Engagements seitens Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social Impact.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.002,00 EUR. Die Score 4 Impact gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 02.07.2025)

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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung,
b) des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten, auch durch Krankenhäuser,
und von Tierseuchen,
c) der Jugend- und Altenhilfe,
d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe,
e) des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes,
f) Wohlfahrtswesens, insbesondere der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten,
g) der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Opfer von Straftaten; Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste, Förderung der
Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität oder ihrer
geschlechtlichen Orientierung diskriminiert
werden,
h) internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens,
i) des Tierschutzes,
j) der Entwicklungszusammenarbeit,
k) der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern;
l) des Schutzes von Ehe und Familie,
m) der Kriminalprävention,
n) des Sports (Schach gilt als Sport),
o) des demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind, sowie
p) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) die wissenschaftliche Begleitung sowie
systematische und empirische Evaluation
der von der Gesellschaft und ihren Partnern
durchgeführten Projekte im Hinblick auf
deren Impact sowie zur Klärung
grundsätzlicher Fragen, wie gewisse
gesellschaftliche Probleme gelöst werden
können sowie Veröffentlichung der
Ergebnisse;
b) Maßnahmen zur Unterstützung und zur
systematischen Verbesserung des
öffentlichen Gesundheitswesens.
Gegenstand solcher Maßnahmen kann
beispielsweise, jedoch nicht abschließend,
die Durchführung präventiver
Veranstaltungen zur Aufklärung über und
Verhinderung von Krankheiten sein oder
die Errichtung und der Betrieb von
Gesundheitskiosken zur Förderung der
gesundheitlichen Basisversorgung der
Bevölkerung;
c) Umsetzung von Projekten, die
Jugendlichen und Alten eine Teilhabe am
Leben der Gemeinschaft ermöglichen;
d) die Förderung der (digitalen) Bildung in
Deutschland sowie in verschiedenen
Krisenregionen, insbesondere, aber nicht
ausschließlich für sozial benachteiligte
Kinder;
e) die Umsetzung von Projekten,
insbesondere unter Beteiligung von
Jugendlichen und Alten, mit dem Zweck,
die biologische Vielfalt sowie die Eigenart,
Schönheit und den Erholungswert von
Natur und Landschaft zu erhalten und/oder
eingetretene Schäden hieran zu beheben;
f) die Umsetzung von Projekten zur
Unterstützung notleidender und gefährdeter
Menschen, etwa auf dem gesundheitlichen,
sittlichen, erzieherischen oder
wirtschaftlichen Gebiet;
g) die Unterstützung von Flüchtlingen (inkl.
Studierender sowie älterer Menschen) in
Deutschland sowie von Waisenkindern,
vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial
schwachem Hintergrund und Kindern mit
Behinderung in Krisenregionen;
h) die Entwicklung und Umsetzung von
Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für
gesellschaftlich herausfordernde
Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen
des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit
Unternehmen, Stiftungen, Organisationen,
Kommunen, Politik und Wissenschaft;
i) die Umsetzung von Projekten und
Maßnahmen, die das Anbahnen oder
Verstärken freundschaftlicher Beziehungen
zwischen den Völkern fördern und Frieden
und Entspannung sichern sollen. Die
genannten Maßnahmen und Projekte zielen
insbesondere auf die Verhinderung von
Radikalisierung ab, indem im Rahmen der
öffentlichen Meinungsbildung auf den
Abbau von Vorurteilen und Intoleranz
hingewirkt wird;
j) die Umsetzung von Projekten und
Maßnahmen zur Verbesserung der
Lebensbedingungen von Tieren;
k) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die dazu dienen, in
Entwicklungsländern wirtschaftlich und
kulturell sowie die Bildung zu fördern;
l) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die dazu dienen, die Stellung der
Frau in Familie, Politik, Beruf und
Gesellschaft im Sinne der
Chancengleichheit zu verbessern. Dies
kann beispielsweise, jedoch nicht
abschließend, durch Informations- und
Beratungsangebote für die betroffenen
Frauen erfolgen;
m) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die das eheliche und das
familiäre Zusammenleben unterstützen.
Dies kann beispielsweise, jedoch nicht
abschließend, durch Informations- und
Beratungsangebote für die betroffenen
Familien erfolgen;
n) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die die Begehung von Straftaten
verhüten, erschweren oder die Folgen
begangener Straftaten geringhalten. Hierzu
zählt beispielsweise das Anbieten
informativer und beratender Angebote, die
beispielsweise Fremdenhass, (sexueller)
Gewalt und Suchtvorbeugung präventiv
entgegenwirken können, sowie Workshops
im Zusammenhang mit
Konfliktbewältigungsstrategien und das
Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen für
gefährdete Personen;
o) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die die sportliche Betätigung
fördern und dabei insbesondere auch
integrierenden und inklusiven Charakter
haben, um auch Benachteiligten und
Beeinträchtigten Zugang zu sportlicher
Betätigung zu verschaffen;
p) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die darauf ausgerichtet sind, die
verfassungsrechtlich verbrieften Freiheiten
(z. B. Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit) zu schützen und zu
stärken. Hierzu können insbesondere
informative und aufklärende Angebote mit
dem Ziel, Toleranz gegenüber Anders-
denkenden und damit den
gesellschaftlichen Meinungspluralismus zu
stärken, zählen; sowie
q) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die darauf ausgerichtet sind,
Bürgerinnen und Bürger über die
Notwendigkeit persönlichen Einsatzes aus
altruistischen Beweggründen zu informieren
und hierzu zu motivieren. Hierzu können
insbesondere informative und aufklärende
Angebote unter besonderer Hervorhebung
des Impacts, den bereits durchgeführte
Projekte auf das Gemeinwohl hatten,
zählen.
4. Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der
Gesellschaft ist:
a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte
zur Förderung der oben genannten
steuerbegünstigten Zwecke in Deutschland
sowie internationalen Krisen- und
Kriegsgebieten,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
konkreten Hilfsprojekten, die durch die
Förderung der oben genannten Zwecke
eine gesellschaftliche Wirkung erzielen,
c) die Etablierung von langfristigen
Partnerschaften (Fördermitgliedschaften)
und einem Netzwerk bestehend aus
Wirtschaftsunternehmen, der Politik und
Wissenschaft, um schnellere, nachhaltigere
und skalierbarere Lösungen für nationale
und internationale Krisensituationen
herbeizuführen und Gutes für die
Gesellschaft zu tun,
d) die Aktivierung von
Wirtschaftsunternehmen, Politik und
Wissenschaft zur Bereitstellung von
Geldspenden und Sachmitteln für soziale
Projekte sowie die Dokumentation der
Verwendung,
e) die Vermittlung und Lieferung der
Bedarfe an die entsprechenden Empfänger
im Rahmen des Projektmanagements,
f) die Durchführung einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände
aufmerksam zu machen und weitere
Unterstützer zu mobilisieren,
g) die Entwicklung und Bereitstellung einer
digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe
und Angebote besser und schneller
übereinstimmen und umsetzen zu können,
h) die Entwicklung und Bereitstellung eines
"Impact Scores" und Reportings für
Wirtschaftsunternehmen, um soziales
Engagement zukünftig im Rahmen der EU-
Regularien sowie der Sustainable
Development Goals (SDGs) der Vereinten
Nationen messbar machen zu können,
i) die Organisation und Umsetzung von
Seminaren, Workshops, Weiterbildungen
und Veranstaltungen zum Thema Social
Impact und Impact Strategie sowie der
Skalierung des allgemeinen
gesellschaftlichen Engagements unterstützt
durch soziale Engagements seitens
Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social
Impact.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens) und 7
beschlossen.
a)
01.07.2025
Dr. Hess
b)
Fall 4
3 b)
Berichtigung von Amts wegen zur
Geschäftsanschrift:
Winterstraße 2, 22765 Hamburg
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung
a) der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Opfer von Straftaten; Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe sowie
c) der Jugend- und Altenhilfe.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) die Unterstützung von Flüchtlingen (inkl.
Studierender sowie älterer Menschen) in
Deutschland sowie von Waisenkindern,
vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial
schwachem Hintergrund und Kindern mit
Behinderung in der Ukraine und weiteren
Krisenregionen,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für
gesellschaftlich herausfordernde
Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen
des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit
Unternehmen, Stiftungen, Organisationen,
Kommunen, Politik und Wissenschaft,
c) die Förderung der digitalen Bildung in
Deutschland, in der Ukraine und zukünftig
auch in weiteren Krisenregionen für sozial
benachteiligte Kinder.
Der Projekt Fokus, angelehnt an die
gesellschaftliche Herausforderung sowie
das soziale Engagement der
Wirtschaftsunternehmen, bezieht sich im
ersten Jahr nach Gründung insbesondere
auf den Ukraine Krieg sowie Deutschland,
anschließend soll der regionale Rahmen
sukzessive auf weitere Länder erweitert
werden.
4. Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der
Gesellschaft ist
a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte
in Deutschland sowie internationalen
Krisen- und Kriegsgebieten,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
konkreten Hilfsprojekten, die eine
gesellschaftliche Wirkung erzielen,
c) die Etablierung von langfristigen
Partnerschaften (Fördermitgliedschaften)
und einem Netzwerk bestehend aus
Wirtschaftsunternehmen, der Politik und
Wissenschaft, um zukünftig schnellere,
nachhaltigere und skalierbarere Lösungen
für nationale und internationale
Krisensituationen herbeizuführen und
Gutes für die Gesellschaft zu tun,
d) die Aktivierung von
Wirtschaftsunternehmen, Politik und
Wissenschaft zur Bereitstellung von
Geldspenden und Sachmitteln für soziale
Projekte sowie die Dokumentation der
Verwendung,
e) die Vermittlung und Lieferung der
Bedarfe an die entsprechenden Empfänger
im Rahmen des Projektmanagements,
f) die Durchführung einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände
aufmerksam zu machen und weitere
Unterstützer zu mobilisieren,
g) die Entwicklung und Bereitstellung einer
digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe
und Angebote besser und schneller
übereinstimmen und umsetzen zu können,
h) die Entwicklung und Bereitstellung eines
"Impact Scores" und Reportings für
Wirtschaftsunternehmen, um soziales
Engagement zukünftig im Rahmen der EU-
Regularien sowie der Sustainable
Development Goals (SDGs) der Vereinten
Nationen messbar machen zu können,
i) die Organisation und Umsetzung von
Seminaren, Weiterbildungen und
Veranstaltungen für Fördermitglieder zum
Thema Social Impact sowie der Skalierung
des allgemeinen gesellschaftlichen
Engagements unterstützt durch soziale
Engagements seitens
Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social
Impact.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. (3) und mit
ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
13.06.2023
Dr. Hess
b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 2
b) vom 17.05.2023 von
Amts wegen hinsichtlich
der Hausnummer
berichtigt.
Fall 3
2 c)
Berichtigt, nun:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung
a) der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Opfer von Straftaten; Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe sowie
c) der Jugend- und Altenhilfe.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) die Unterstützung von Flüchtlingen in
Deutschland sowie von Waisenkindern,
vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial
schwachem Hintergrund und Kindern mit
Behinderung in der Ukraine und weiteren
Krisenregionen,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für
gesellschaftlich herausfordernde
Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen
des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit
Unternehmen, Stiftungen, Organisationen,
Kommunen, Politik und Wissenschaft,
c) die Förderung der digitalen Bildung in
Deutschland, in der Ukraine und zukünftig
auch in weiteren Krisenregionen für sozial
benachteiligte Kinder.
Der Projekt Fokus, angelehnt an die
gesellschaftliche Herausforderung sowie
das soziale Engagement der
Wirtschaftsunternehmen, bezieht sich im
ersten Jahr nach Gründung insbesondere
auf den Ukraine Krieg sowie Deutschland,
anschließend soll der regionale Rahmen
sukzessive auf weitere Länder erweitert
werden.
4. Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der
Gesellschaft ist
a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte
in Deutschland sowie internationalen
Krisen- und Kriegsgebieten,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
konkreten Hilfsprojekten, die eine
gesellschaftliche Wirkung erzielen,
c) die Etablierung von langfristigen
Partnerschaften (Fördermitgliedschaften)
und einem Netzwerk bestehend aus
Wirtschaftsunternehmen, der Politik und
Wissenschaft, um zukünftig schnellere,
nachhaltigere und skalierbarere Lösungen
für nationale und internationale
Krisensituationen herbeizuführen und
Gutes für die Gesellschaft zu tun,
d) die Aktivierung von
Wirtschaftsunternehmen, Politik und
Wissenschaft zur Bereitstellung von
Geldspenden und Sachmitteln für soziale
Projekte sowie die Dokumentation der
Verwendung,
e) die Vermittlung und Lieferung der
Bedarfe an die entsprechenden Empfänger
im Rahmen des Projektmanagements,
f) die Durchführung einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände
aufmerksam zu machen und weitere
Unterstützer zu mobilisieren,
g) die Entwicklung und Bereitstellung einer
digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe
und Angebote besser und schneller
übereinstimmen und umsetzen zu können,
h) die Entwicklung und Bereitstellung eines
"Impact Scores" und Reportings für
Wirtschaftsunternehmen, um soziales
Engagement zukünftig im Rahmen der EU-
Regularien sowie der Sustainable
Development Goals (SDGs) der Vereinten
Nationen messbar zu machen,
i) die Organisation und Umsetzung von
Seminaren, Weiterbildungen und
Veranstaltungen für Fördermitglieder zum
Thema Social Impact sowie der Skalierung
des allgemeinen gesellschaftlichen
Engagements unterstützt durch soziale
Engagements seitens
Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social
Impact.
a)
24.05.2023
Dr. Hess
b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 2
c) vom 17.05.2023 von
Amts wegen berichtigt.
Fall 2
1 a)
Score 4 Impact gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Winterstraße, 22765 Hamburg
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung
a) der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Opfer von Straftaten; Förderungdes
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe sowie
c) der Jugend- und Altenhilfe.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) die Unterstützung von Flüchtlingen in
Deutschland sowie von Waisenkindern,
vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial
schwachem Hintergrund und Kindern mit
Behinderung in der Ukraine und weiteren
Krisenregionen,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für
gesellschaftlich herausfordernde
Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen
des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit
Unternehmen, Stiftungen, Organisationen,
Kommunen, Politik und Wissenschaft,
c) die Förderung der digitalen Bildung in
Deutschland, in der Ukraine und zukünftig
auchin weiteren Krisenregionen für sozial
benachteiligte Kinder.
Der Projekt Fokus, angelehnt an die
gesellschaftliche Herausforderung sowie
das soziale Engagement der
Wirtschaftsunternehmen, bezieht sich im
ersten Jahr nach Gründung insbesondere
auf den Ukraine Krieg sowie Deutschland,
anschließend soll der regionale Rahmen
sukzessive auf weitere Länder erweitert
werden.
4.) Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der
Gesellschaft ist
a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte
in Deutschland sowie internationalen
Krisen- und Kriegsgebieten,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
konkreten Hilfsprojekten,
c) die Etablierung von langfristigen
Partnerschaften (Fördermitgliedschaften)
und einem Netzwerk bestehend aus
Wirtschaftsunternehmen, der Politik und
Wissenschaft, um zukünftig schnellere,
nachhaltigere und skalierbarere Lösungen
für nationale und internationale
Krisensituationen herbeizuführen und
Gutes für die Gesellschaft zu tun,
d) die Aktivierung von
Wirtschaftsunternehmen, Politik und
Wissenschaft zur Bereitstellung von
Geldspenden und Sachmitteln für soziale
Projekte sowie die Dokumentation der
Verwendung,
e) die Vermittlung und Lieferung der
Bedarfe an die entsprechenden Empfänger
im Rahmen des Projektmanagements,
f) die Durchführung einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände
aufmerksam zu machen und weitere
Unterstützer zu mobilisieren,
g) die Entwicklung und Bereitstellung einer
digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe
und Angebote besser und schneller
übereinstimmen und umsetzen zu können,
h) die Entwicklung und Bereitstellung eines
"Impact Scores" und ESG-Reportings für
Wirtschaftsunternehmen, um soziales
Engagement zukünftig im Rahmen der EU-
Regularien und Sustainable Development
Goals (SDGs) der Vereinten Nationen
mess-bar zu machen,
i) die Organisation und Umsetzung von
Mitgliederversammlungen für die
Fördermitglieder mit Hinblick auf das
gemeinsame Agenda Setting im Bereich
Social Impact sowie der Skalierung des
allgemeinen gesellschaftlichen
Engagements unterstützt durch soziale
Engagements seitens
Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social
Impact.
25.002,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Paul, Nina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2023 mit Änderung vom
12.05.2023
a)
17.05.2023
Reiche
b)
Fall 1

Historie 1

17.05.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Nina Paul
Geschäftsführer