| 4 |
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung,
b) des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten, auch durch Krankenhäuser,
und von Tierseuchen,
c) der Jugend- und Altenhilfe,
d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe,
e) des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes,
f) Wohlfahrtswesens, insbesondere der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten,
g) der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Opfer von Straftaten; Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste, Förderung der
Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität oder ihrer
geschlechtlichen Orientierung diskriminiert
werden,
h) internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens,
i) des Tierschutzes,
j) der Entwicklungszusammenarbeit,
k) der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern;
l) des Schutzes von Ehe und Familie,
m) der Kriminalprävention,
n) des Sports (Schach gilt als Sport),
o) des demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind, sowie
p) des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) die wissenschaftliche Begleitung sowie
systematische und empirische Evaluation
der von der Gesellschaft und ihren Partnern
durchgeführten Projekte im Hinblick auf
deren Impact sowie zur Klärung
grundsätzlicher Fragen, wie gewisse
gesellschaftliche Probleme gelöst werden
können sowie Veröffentlichung der
Ergebnisse;
b) Maßnahmen zur Unterstützung und zur
systematischen Verbesserung des
öffentlichen Gesundheitswesens.
Gegenstand solcher Maßnahmen kann
beispielsweise, jedoch nicht abschließend,
die Durchführung präventiver
Veranstaltungen zur Aufklärung über und
Verhinderung von Krankheiten sein oder
die Errichtung und der Betrieb von
Gesundheitskiosken zur Förderung der
gesundheitlichen Basisversorgung der
Bevölkerung;
c) Umsetzung von Projekten, die
Jugendlichen und Alten eine Teilhabe am
Leben der Gemeinschaft ermöglichen;
d) die Förderung der (digitalen) Bildung in
Deutschland sowie in verschiedenen
Krisenregionen, insbesondere, aber nicht
ausschließlich für sozial benachteiligte
Kinder;
e) die Umsetzung von Projekten,
insbesondere unter Beteiligung von
Jugendlichen und Alten, mit dem Zweck,
die biologische Vielfalt sowie die Eigenart,
Schönheit und den Erholungswert von
Natur und Landschaft zu erhalten und/oder
eingetretene Schäden hieran zu beheben;
f) die Umsetzung von Projekten zur
Unterstützung notleidender und gefährdeter
Menschen, etwa auf dem gesundheitlichen,
sittlichen, erzieherischen oder
wirtschaftlichen Gebiet;
g) die Unterstützung von Flüchtlingen (inkl.
Studierender sowie älterer Menschen) in
Deutschland sowie von Waisenkindern,
vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial
schwachem Hintergrund und Kindern mit
Behinderung in Krisenregionen;
h) die Entwicklung und Umsetzung von
Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für
gesellschaftlich herausfordernde
Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen
des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit
Unternehmen, Stiftungen, Organisationen,
Kommunen, Politik und Wissenschaft;
i) die Umsetzung von Projekten und
Maßnahmen, die das Anbahnen oder
Verstärken freundschaftlicher Beziehungen
zwischen den Völkern fördern und Frieden
und Entspannung sichern sollen. Die
genannten Maßnahmen und Projekte zielen
insbesondere auf die Verhinderung von
Radikalisierung ab, indem im Rahmen der
öffentlichen Meinungsbildung auf den
Abbau von Vorurteilen und Intoleranz
hingewirkt wird;
j) die Umsetzung von Projekten und
Maßnahmen zur Verbesserung der
Lebensbedingungen von Tieren;
k) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die dazu dienen, in
Entwicklungsländern wirtschaftlich und
kulturell sowie die Bildung zu fördern;
l) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die dazu dienen, die Stellung der
Frau in Familie, Politik, Beruf und
Gesellschaft im Sinne der
Chancengleichheit zu verbessern. Dies
kann beispielsweise, jedoch nicht
abschließend, durch Informations- und
Beratungsangebote für die betroffenen
Frauen erfolgen;
m) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die das eheliche und das
familiäre Zusammenleben unterstützen.
Dies kann beispielsweise, jedoch nicht
abschließend, durch Informations- und
Beratungsangebote für die betroffenen
Familien erfolgen;
n) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die die Begehung von Straftaten
verhüten, erschweren oder die Folgen
begangener Straftaten geringhalten. Hierzu
zählt beispielsweise das Anbieten
informativer und beratender Angebote, die
beispielsweise Fremdenhass, (sexueller)
Gewalt und Suchtvorbeugung präventiv
entgegenwirken können, sowie Workshops
im Zusammenhang mit
Konfliktbewältigungsstrategien und das
Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen für
gefährdete Personen;
o) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die die sportliche Betätigung
fördern und dabei insbesondere auch
integrierenden und inklusiven Charakter
haben, um auch Benachteiligten und
Beeinträchtigten Zugang zu sportlicher
Betätigung zu verschaffen;
p) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die darauf ausgerichtet sind, die
verfassungsrechtlich verbrieften Freiheiten
(z. B. Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit) zu schützen und zu
stärken. Hierzu können insbesondere
informative und aufklärende Angebote mit
dem Ziel, Toleranz gegenüber Anders-
denkenden und damit den
gesellschaftlichen Meinungspluralismus zu
stärken, zählen; sowie
q) die Umsetzung von Maßnahmen und
Projekten, die darauf ausgerichtet sind,
Bürgerinnen und Bürger über die
Notwendigkeit persönlichen Einsatzes aus
altruistischen Beweggründen zu informieren
und hierzu zu motivieren. Hierzu können
insbesondere informative und aufklärende
Angebote unter besonderer Hervorhebung
des Impacts, den bereits durchgeführte
Projekte auf das Gemeinwohl hatten,
zählen.
4. Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der
Gesellschaft ist:
a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte
zur Förderung der oben genannten
steuerbegünstigten Zwecke in Deutschland
sowie internationalen Krisen- und
Kriegsgebieten,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
konkreten Hilfsprojekten, die durch die
Förderung der oben genannten Zwecke
eine gesellschaftliche Wirkung erzielen,
c) die Etablierung von langfristigen
Partnerschaften (Fördermitgliedschaften)
und einem Netzwerk bestehend aus
Wirtschaftsunternehmen, der Politik und
Wissenschaft, um schnellere, nachhaltigere
und skalierbarere Lösungen für nationale
und internationale Krisensituationen
herbeizuführen und Gutes für die
Gesellschaft zu tun,
d) die Aktivierung von
Wirtschaftsunternehmen, Politik und
Wissenschaft zur Bereitstellung von
Geldspenden und Sachmitteln für soziale
Projekte sowie die Dokumentation der
Verwendung,
e) die Vermittlung und Lieferung der
Bedarfe an die entsprechenden Empfänger
im Rahmen des Projektmanagements,
f) die Durchführung einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände
aufmerksam zu machen und weitere
Unterstützer zu mobilisieren,
g) die Entwicklung und Bereitstellung einer
digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe
und Angebote besser und schneller
übereinstimmen und umsetzen zu können,
h) die Entwicklung und Bereitstellung eines
"Impact Scores" und Reportings für
Wirtschaftsunternehmen, um soziales
Engagement zukünftig im Rahmen der EU-
Regularien sowie der Sustainable
Development Goals (SDGs) der Vereinten
Nationen messbar machen zu können,
i) die Organisation und Umsetzung von
Seminaren, Workshops, Weiterbildungen
und Veranstaltungen zum Thema Social
Impact und Impact Strategie sowie der
Skalierung des allgemeinen
gesellschaftlichen Engagements unterstützt
durch soziale Engagements seitens
Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social
Impact. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens) und 7
beschlossen. |
a)
01.07.2025
Dr. Hess
b)
Fall 4 |
| 3 |
b)
Berichtigung von Amts wegen zur
Geschäftsanschrift:
Winterstraße 2, 22765 Hamburg
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung
a) der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Opfer von Straftaten; Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe sowie
c) der Jugend- und Altenhilfe.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) die Unterstützung von Flüchtlingen (inkl.
Studierender sowie älterer Menschen) in
Deutschland sowie von Waisenkindern,
vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial
schwachem Hintergrund und Kindern mit
Behinderung in der Ukraine und weiteren
Krisenregionen,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für
gesellschaftlich herausfordernde
Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen
des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit
Unternehmen, Stiftungen, Organisationen,
Kommunen, Politik und Wissenschaft,
c) die Förderung der digitalen Bildung in
Deutschland, in der Ukraine und zukünftig
auch in weiteren Krisenregionen für sozial
benachteiligte Kinder.
Der Projekt Fokus, angelehnt an die
gesellschaftliche Herausforderung sowie
das soziale Engagement der
Wirtschaftsunternehmen, bezieht sich im
ersten Jahr nach Gründung insbesondere
auf den Ukraine Krieg sowie Deutschland,
anschließend soll der regionale Rahmen
sukzessive auf weitere Länder erweitert
werden.
4. Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der
Gesellschaft ist
a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte
in Deutschland sowie internationalen
Krisen- und Kriegsgebieten,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
konkreten Hilfsprojekten, die eine
gesellschaftliche Wirkung erzielen,
c) die Etablierung von langfristigen
Partnerschaften (Fördermitgliedschaften)
und einem Netzwerk bestehend aus
Wirtschaftsunternehmen, der Politik und
Wissenschaft, um zukünftig schnellere,
nachhaltigere und skalierbarere Lösungen
für nationale und internationale
Krisensituationen herbeizuführen und
Gutes für die Gesellschaft zu tun,
d) die Aktivierung von
Wirtschaftsunternehmen, Politik und
Wissenschaft zur Bereitstellung von
Geldspenden und Sachmitteln für soziale
Projekte sowie die Dokumentation der
Verwendung,
e) die Vermittlung und Lieferung der
Bedarfe an die entsprechenden Empfänger
im Rahmen des Projektmanagements,
f) die Durchführung einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände
aufmerksam zu machen und weitere
Unterstützer zu mobilisieren,
g) die Entwicklung und Bereitstellung einer
digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe
und Angebote besser und schneller
übereinstimmen und umsetzen zu können,
h) die Entwicklung und Bereitstellung eines
"Impact Scores" und Reportings für
Wirtschaftsunternehmen, um soziales
Engagement zukünftig im Rahmen der EU-
Regularien sowie der Sustainable
Development Goals (SDGs) der Vereinten
Nationen messbar machen zu können,
i) die Organisation und Umsetzung von
Seminaren, Weiterbildungen und
Veranstaltungen für Fördermitglieder zum
Thema Social Impact sowie der Skalierung
des allgemeinen gesellschaftlichen
Engagements unterstützt durch soziale
Engagements seitens
Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social
Impact. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. (3) und mit
ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen. |
a)
13.06.2023
Dr. Hess
b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 2
b) vom 17.05.2023 von
Amts wegen hinsichtlich
der Hausnummer
berichtigt.
Fall 3 |
| 2 |
c)
Berichtigt, nun:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung
a) der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Opfer von Straftaten; Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe sowie
c) der Jugend- und Altenhilfe.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) die Unterstützung von Flüchtlingen in
Deutschland sowie von Waisenkindern,
vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial
schwachem Hintergrund und Kindern mit
Behinderung in der Ukraine und weiteren
Krisenregionen,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für
gesellschaftlich herausfordernde
Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen
des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit
Unternehmen, Stiftungen, Organisationen,
Kommunen, Politik und Wissenschaft,
c) die Förderung der digitalen Bildung in
Deutschland, in der Ukraine und zukünftig
auch in weiteren Krisenregionen für sozial
benachteiligte Kinder.
Der Projekt Fokus, angelehnt an die
gesellschaftliche Herausforderung sowie
das soziale Engagement der
Wirtschaftsunternehmen, bezieht sich im
ersten Jahr nach Gründung insbesondere
auf den Ukraine Krieg sowie Deutschland,
anschließend soll der regionale Rahmen
sukzessive auf weitere Länder erweitert
werden.
4. Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der
Gesellschaft ist
a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte
in Deutschland sowie internationalen
Krisen- und Kriegsgebieten,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
konkreten Hilfsprojekten, die eine
gesellschaftliche Wirkung erzielen,
c) die Etablierung von langfristigen
Partnerschaften (Fördermitgliedschaften)
und einem Netzwerk bestehend aus
Wirtschaftsunternehmen, der Politik und
Wissenschaft, um zukünftig schnellere,
nachhaltigere und skalierbarere Lösungen
für nationale und internationale
Krisensituationen herbeizuführen und
Gutes für die Gesellschaft zu tun,
d) die Aktivierung von
Wirtschaftsunternehmen, Politik und
Wissenschaft zur Bereitstellung von
Geldspenden und Sachmitteln für soziale
Projekte sowie die Dokumentation der
Verwendung,
e) die Vermittlung und Lieferung der
Bedarfe an die entsprechenden Empfänger
im Rahmen des Projektmanagements,
f) die Durchführung einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände
aufmerksam zu machen und weitere
Unterstützer zu mobilisieren,
g) die Entwicklung und Bereitstellung einer
digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe
und Angebote besser und schneller
übereinstimmen und umsetzen zu können,
h) die Entwicklung und Bereitstellung eines
"Impact Scores" und Reportings für
Wirtschaftsunternehmen, um soziales
Engagement zukünftig im Rahmen der EU-
Regularien sowie der Sustainable
Development Goals (SDGs) der Vereinten
Nationen messbar zu machen,
i) die Organisation und Umsetzung von
Seminaren, Weiterbildungen und
Veranstaltungen für Fördermitglieder zum
Thema Social Impact sowie der Skalierung
des allgemeinen gesellschaftlichen
Engagements unterstützt durch soziale
Engagements seitens
Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social
Impact. |
|
|
|
|
a)
24.05.2023
Dr. Hess
b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 2
c) vom 17.05.2023 von
Amts wegen berichtigt.
Fall 2 |
| 1 |
a)
Score 4 Impact gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Winterstraße, 22765 Hamburg
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Der Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung
a) der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Opfer von Straftaten; Förderungdes
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe sowie
c) der Jugend- und Altenhilfe.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) die Unterstützung von Flüchtlingen in
Deutschland sowie von Waisenkindern,
vertriebenen Kindern, Kindern mit sozial
schwachem Hintergrund und Kindern mit
Behinderung in der Ukraine und weiteren
Krisenregionen,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
Hilfsprojekten und Hilfsprogrammen für
gesellschaftlich herausfordernde
Situationen, Krisen, Krieg sowie Situationen
des Wiederaufbaus in Zusammenarbeit mit
Unternehmen, Stiftungen, Organisationen,
Kommunen, Politik und Wissenschaft,
c) die Förderung der digitalen Bildung in
Deutschland, in der Ukraine und zukünftig
auchin weiteren Krisenregionen für sozial
benachteiligte Kinder.
Der Projekt Fokus, angelehnt an die
gesellschaftliche Herausforderung sowie
das soziale Engagement der
Wirtschaftsunternehmen, bezieht sich im
ersten Jahr nach Gründung insbesondere
auf den Ukraine Krieg sowie Deutschland,
anschließend soll der regionale Rahmen
sukzessive auf weitere Länder erweitert
werden.
4.) Aufgabe und Tätigkeitsschwerpunkt der
Gesellschaft ist
a) die Erhebung von Bedarfen für Projekte
in Deutschland sowie internationalen
Krisen- und Kriegsgebieten,
b) die Entwicklung und Umsetzung von
konkreten Hilfsprojekten,
c) die Etablierung von langfristigen
Partnerschaften (Fördermitgliedschaften)
und einem Netzwerk bestehend aus
Wirtschaftsunternehmen, der Politik und
Wissenschaft, um zukünftig schnellere,
nachhaltigere und skalierbarere Lösungen
für nationale und internationale
Krisensituationen herbeizuführen und
Gutes für die Gesellschaft zu tun,
d) die Aktivierung von
Wirtschaftsunternehmen, Politik und
Wissenschaft zur Bereitstellung von
Geldspenden und Sachmitteln für soziale
Projekte sowie die Dokumentation der
Verwendung,
e) die Vermittlung und Lieferung der
Bedarfe an die entsprechenden Empfänger
im Rahmen des Projektmanagements,
f) die Durchführung einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit, um auf Missstände
aufmerksam zu machen und weitere
Unterstützer zu mobilisieren,
g) die Entwicklung und Bereitstellung einer
digitalen Plattform, um zukünftig Bedarfe
und Angebote besser und schneller
übereinstimmen und umsetzen zu können,
h) die Entwicklung und Bereitstellung eines
"Impact Scores" und ESG-Reportings für
Wirtschaftsunternehmen, um soziales
Engagement zukünftig im Rahmen der EU-
Regularien und Sustainable Development
Goals (SDGs) der Vereinten Nationen
mess-bar zu machen,
i) die Organisation und Umsetzung von
Mitgliederversammlungen für die
Fördermitglieder mit Hinblick auf das
gemeinsame Agenda Setting im Bereich
Social Impact sowie der Skalierung des
allgemeinen gesellschaftlichen
Engagements unterstützt durch soziale
Engagements seitens
Wirtschaftsunternehmen im Bereich Social
Impact. |
25.002,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Paul, Nina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2023 mit Änderung vom
12.05.2023 |
a)
17.05.2023
Reiche
b)
Fall 1 |