Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 6 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Schwabhausen, Landkreis Dachau
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Justus-von-Liebig-Straße 17, 85247
Schwabhausen |
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a)
03.08.2023
Seidl |
HRA 105709: Serienreif GmbH & Co. KG, Garching b.München, Landkreis München, Parkring 30, 85748 Garching b.München. Prokura erloschen: Schütz, Birgit, München, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kell, Michael Günther, Altdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRA 105709: Serienreif GmbH & Co. KG, Garching b.München, Landkreis München, Parkring 29, 85748 Garching b.München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Parkring 30, 85748 Garching b.München.
HRA 105709: Serienreif GmbH & Co. KG, Garching b.München, Landkreis München, Parkring 29, 85748 Garching b.München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schütz, Birgit, München, * ‒.‒.‒‒.
HRA 105709: Serienreif GmbH & Co. KG, Garching b.München, Landkreis München, Parkring 29, 85748 Garching b.München. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 02.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2016 und Ausgliederungserklärung des Inhabers des übertragenden einzelkaufmännischen Unternehmens vom 02.08.2016 aus dem Vermögen des Inhabers Wolfgang Podleiszek, München, * ‒.‒.‒‒ Teile des einzelkaufmännischen Unternehmens serienreif Süd e.K. mit dem Sitz in Garching (Amtsgericht München HRA 97598) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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