6 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Hofmann, Günther, Kasendorf-Neudorf,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Ullrich, Dominik, Bamberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
09.09.2025
Lechner |
4 |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte mit der Lebenshilfe Bamberg
e.V. mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht
Bamberg VR 211), der Bamberger Lebenshilfe-
Werkstätten gGmbH Werkstatt für behinderte
Menschen (WfbM) mit dem Sitz in Bamberg
(Amtsgericht Bamberg HRB 1321), der
Wohnheim GmbH der Lebenshilfe Bamberg mit
dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB
3035) und der Lebenshilfe-Stiftung Bamberg mit
dem Sitz in Bamberg vorzunehmen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2023 hat die
Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert:
Vertretungsregelung. |
a)
02.10.2023
Dippold |
3 |
c)
(1) Die Gesellschaft mit Sitz in Bamberg
verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Behindertenhilfe, der
Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens und
mildtätiger Zwecke.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch Erbringung von Service-
und Dienstleistungen, wie
Hausmeisterdienste, Gebäudemanagement,
Reparatur und Instandhaltung von
technischen Anlagen, Geschäfts- und
Betriebsausstattung, sowie von Räumen
und Gebäuden für sämtliche Einrichtungen
und Dienste in Trägerschaft des
Lebenshilfe Bamberg e.V., damit
verbundener Unternehmen sowie durch
Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften zur
Förderung deren steuerbegünstigter
Zwecke. Dies gilt ausdrücklich auch für
Mittelzuwendungen an den
steuerbegünstigten Gesellschafter.
(4) Die Zwecke der Gesellschaft werden
daneben verwirklicht in planmäßigem
Zusammenwirken mit anderen
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung
erfüllen. Die Gesellschaft erbringt und
empfängt hierfür Dienst-, Beratungs- und
Serviceleistungen aller Art für sämtliche
Einrichtungen in der Trägerschaft des
Lebenshilfe Bamberg e.V. und damit
verbundener Unternehmen. Die
Gesellschaft fördert durch die Erbringung
dieser Leistungen, die Leistungsempfänger
bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer
gemeinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Zwecke und fördert die
Erreichung dieser Zwecke. Ferner
verwirklicht sie ihre steuerbegünstigten,
mildtätigen oder kirchlichen Zwecke unter
Einbeziehung von
Kooperationsleistungen, die sie von
anderen steuerbegünstigten
Körperschaften in der Trägerschaft des
Lebenshilfe Bamberg e.V. und damit
verbundener Unternehmen, erhält.
(5) Die Gesellschaft ist - soweit
gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig -
berechtigt, alle steuerbegünstigten
Nebengeschäfte zu betreiben, die dem
Hauptzweck der Gesellschaft dienen.
(6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
(8) Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. Die
Organmitglieder haben Ansprüche auf
Aufwandsentschädigung und eine
angemessene Vergütung. Über die Höhe
entscheidet die
Gesellschafterversammlung.
(9) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen der Gesellschaft, soweit es
die eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert der
von den Gesellschaftern geleisteten
Sacheinlagen übersteigt, an den
Lebenshilfe Bamberg e.V., der es
unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu
verwenden hat.
(10) Die Gesellschaft kann alle
geschäftlichen Handlungen vornehmen, die
geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu
fördern. |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Hofmann, Günther, Kasendorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2022 hat die
Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. |
a)
23.12.2022
Dippold |