Siemens Telekommunikations Vertrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, München (Richard-Strauss-Str. 76, 81679 München). Die Verschmelzung wurde am 10.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 139644).
Siemens Telekommunikations Vertrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, München (Richard-Strauss-Str. 76, 81679 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "Siemens Beteiligungen Inland GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 139644) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Siemens Telekommunikations Vertrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, München (Richard-Strauss-Str. 76, 81679 München). Die "Siemens Industriemontage Services Verwaltungsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 9300), die "Siemens Electronics Design and Manufacturing Services Verwaltungsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht FürthHRB 9278) und die " Siemens Straßenverkehrstechnik Services Verwaltungsgeselllschaft mbH" mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 90255) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Siemens Telekommunikations Vertrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, München (Richard-Strauss-Str. 76, 81679 München). Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,00 EUR auf 28.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der "Siemens Industrie Montage Services Verwaltungsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Erlangen, der "Siemens Electronic Design and Manufacturing Services Verwaltungsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Erlangen und der "Siemens Straßenverkehrstechnik Services Verwaltungsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Berlin sowie die Neufassung der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.