Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Mit der znet group GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht
Wiesbaden HRB 18456) als herrschendem Unternehmen ist
am 30.05.2023 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen
worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom
06.06.2023 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts
wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden
Beschlüsse Bezug genommen. |
a)
14.06.2023
Dr. Hess
b)
Fall 6 |
HRB 156171: Softship GmbH, Hamburg, Notkestraße 13-15, 22607 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Cartledge, Andrew, Bayview NSW/ Australien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 156171: Softship GmbH, Hamburg, Notkestraße 13-15, 22607 Hamburg. Prokura erloschen Selter, Dirk, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 156171: Softship GmbH, Hamburg, Notkestraße 13-15, 22607 Hamburg. Prokura erloschen Hansen, Lars, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 76745: Softship Aktiengesellschaft, Hamburg, Notkestraße 13-15, 22607 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.02.2019 im Wege des Formwechsels in die Softship GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRB 156171) am 15.03.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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