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Sollfrank Computer Consulting GmbH, Holzkirchen (HRB 83339)

Firmendaten

Anschrift
Wilhelm-Leibl-Str. 23
83607 Holzkirchen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 08024/92361
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.sollfrank-computer.de
Netzwerke:
Keywords
Computerhilfe
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 83339
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Sollfrank Computer Consulting GmbH aus Holzkirchen ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 83339 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Sollfrank Computer Consulting GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Sollfrank Computer Consulting GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.01.2024)

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Registermeldungen 2

Calendar 06.04.2011
Veränderung

Sollfrank Computer Consulting GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Wilhelm-Leibl-Str. 23, 83607 Holzkirchen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 06.04.2011
Veränderung

Sollfrank Computer Consulting GmbH, Holzkirchen, Landkreis Miesbach, Wilhelm-Leibl-Str. 23, 83607 Holzkirchen. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leibl-Str. 23, 83607 Holzkirchen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sollfrank, Georg, Diplom-Informatiker (FH), Holzkirchen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Sollfrank Georg, Holzkirchen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

06.04.2011
Entscheideränderung

Austritt
Herr Georg Sollfrank
Geschäftsführer