Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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|
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wrage, Christian, Wentorf, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen
Eckmüller, Birgit, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen
Dr. Wagner, Marco, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.05.2025
Ulmer |
HRB 151350: Sopra Steria SE, Hamburg, Hans-Henny-Jahnn-Weg 29, 22085 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Eckmüller, Birgit, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schreiber, Beate, Pinneberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 151350: Sopra Steria SE, Hamburg, Hans-Henny-Jahnn-Weg 29, 22085 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
HRB 151350: Sopra Steria SE, Hamburg, Hans-Henny-Jahnn-Weg 29, 22085 Hamburg. Nicht mehr Vorstand: Krämer, Urs, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Vorstand: Munch, Frederic, München, * ‒.‒.‒‒; Wrage, Christian, Wentorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Donat, Michael, Bad Vilbel, * ‒.‒.‒‒; Wrage, Christian, Wentorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 151350: Sopra Steria SE, Hamburg, Hans-Henny-Jahnn-Weg 29, 22085 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2018 mit der BLUECARAT AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 39931) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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