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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Grißmer, Sven, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Fülscher, Carsten Johann, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Liebelt, Bernd Frank, Scharbeutz, * ‒.‒.‒‒
Kalab, Alexander Bruno, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Karpala, Angelika, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen
Grißmer, Sven, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Vertretung und
Geschäftsführung) beschlossen. |
a)
05.05.2023
Dr. Hess
b)
Fall 16 |