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Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld, Bielefeld (HRB 35656)

Firmendaten

Anschrift
Meisenstr. 65
33607 Bielefeld
Frühere Anschriften: 1
Walther-Rathenau-Str. 62, 33602 Bielefeld
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0521/2996224
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.rabattespenden.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Das Unternehmen bietet Dienstleistungen im Bereich Datenbanken, Anwendungsentwicklung, Web-Portal-Entwicklung und Web-Hosting an. Es hat mehrere Projekte realisiert, darunter Plattformen für Impftermine, Schnelltests, Unterstützung bei COVID-19-Impfkampagnen, Online-Shopping für Quarantäne-Familien sowie Kultur- und Reise-Webseiten. Der Standort befindet sich in Bielefeld, Deutschland. Das Angebot richtet sich an Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die digitale Lösungen und Plattformen benötigen.
Keywords
Web-Hosting Web-Entwicklung Support Reise Plattformen Kultur Impftermine E-Commerce Datenbanken COVID-19
Details zum Unternehmen
Gründung: 1999
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: g: 1.000.000,00 EUR - 2.499.999,99 EUR
Branche: 12 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 35656
Amtsgericht: Bielefeld
Rechtsform: AG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld aus Bielefeld ist im Handelsregister Bielefeld unter der Nummer HRB 35656 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.08.1999 hat die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. (2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst und Kultur; 6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; 11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 14. die Förderung des Tierschutzes; 15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; 19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 20. die Förderung der Kriminalprävention; 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 22. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; 23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; 24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten; 27. die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Fünffachen das Sechsfache des Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen. Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen: Förderung des Wohlfahrtswesens; berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann die vorstehenden Zwecke unmittelbar verwirklichen insbesondere durch a) Inklusionsbetriebe im Bereich der Gastronomie, der Autoschilderherstellung, des Projekts „Sachen spenden - Vereine fördern“, des Ziegeleimuseums sowie des Handels (Capability - Märkte), insbesondere für Personen mit geringem Einkommen sowie b) durch Aufbau und Unterstützung von Ehrenamtsgruppen der „Solidaritäter*innen“, die sich in den oben genannten gemeinnützigen Bereichen engagieren. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung Ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. (4) ln Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährdet.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.450.000,00 EUR. Die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.11.2025)

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Registermeldungen 16

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
15 c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung“. (2) Zweck der Sozial-
Aktiengesellschaft ist die Beschaffung von
Mitteln für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Hierbei ist vorrangig eine Förderung
folgender Bereiche vorgesehen: 1. die
Förderung von Wissenschaft und
Forschung; 2. die Förderung der Religion;
3. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von
Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugend-
und Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst
und Kultur; 6. die Förderung des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
7. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe; 8. die Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze der Länder,
des Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung
des Wohlfahrtswesens, insbesondere der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden; 11. die Förderung der
Rettung aus Lebensgefahr; 12. die
Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung; 13. die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens; 14. die
Förderung des Tierschutzes; 15. die
Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit; 16. die
Förderung von Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz; 17. die Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene; 18. die Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen und
Männern; 19. die Förderung des Schutzes
von Ehe und Familie; 20. die Förderung der
Kriminalprävention; 21. die Förderung des
Sports (Schach gilt als Sport); 22. die
Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde
und der Ortsverschönerung; 23. die
Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports; 24. die
allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens im Geltungsbereich dieses
Gesetzes; hierzu gehören nicht
Bestrebungen, die nur bestimmte
Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art
verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich beschränkt
sind; 25. die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung der
Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen
und die Förderung der Unterhaltung von
Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige
Kinder und Föten; 27. die Förderung
wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die
vergünstigte Wohnraumüberlassung an
Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer
2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass
die Bezüge nicht höher sein dürfen als das
Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe
im Sinne des § 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden
oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle
des Fünffachen das Sechsfache des
Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu
Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses
vorliegen. Daneben kann die Gesellschaft
unmittelbar folgende Zwecke selbst
verwirklichen: Förderung des
Wohlfahrtswesens; berufliche Reintegration
Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser
und anderer Problemgruppen des
Arbeitsmarktes durch Qualifizierung,
sozialpädagogischer Betreuung und
Beschäftigung; Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements. Die
Gesellschaft kann die vorstehenden
Zwecke unmittelbar verwirklichen
insbesondere durch a) Inklusionsbetriebe
im Bereich der Gastronomie, der
Autoschilderherstellung, des Projekts
„Sachen spenden - Vereine fördern“, des
Ziegeleimuseums sowie des Handels
(Capability - Märkte), insbesondere für
Personen mit geringem Einkommen sowie
b) durch Aufbau und Unterstützung von
Ehrenamtsgruppen der
„Solidaritäter*innen“, die sich in den oben
genannten gemeinnützigen Bereichen
engagieren. Die Gesellschaft kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson
im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Zur Finanzierung Ihres gemeinnützigen
Zwecks stellt die Sozial-Aktien-
Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem
Vermögen (z. B. Aktienkapital,
Liegenschaften, Beteiligungen oder
anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten
Erträge zur Verfügung. Die aus dem
Vermögen der Sozial-Aktien-Gesellschaft
Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung
des Gesellschaftszwecks zeitnah zu
verwenden. Sie können im Rahmen des
steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise
einer zweckgebundenen Rücklage gemäß
§ 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit
dies erforderlich ist, um den
satzungsmäßigen Gesellschaftszweck
nachhaltig erfüllen zu können. Darüber
hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO
zulässigen freien Rücklagen gebildet
werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere
Aufgaben übernehmen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu
diesem Zweck kann die Gesellschaft
Eigentum erwerben, dieses zur
zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen
im Sinne dieser Satzung an Dritte
vermieten sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung
und Bewirtschaftung der selbstgenutzten
und/oder vermieteten Gebäuden und
Flächen selbst betreiben. (4) ln Verfolgung
ihrer Zwecksetzung kann sich die
Gesellschaft an anderen gemeinnützigen
Körperschaften beteiligen und darf
sämtliche Geschäfte betreiben, die
geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft
im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und
die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht
gefährdet.
a)
Die Hauptversammlung vom 21.08.2025 hat eine Änderung
der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft)
Abs. (2) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes des
Unternehmens beschlossen.
a)
19.11.2025
Dr. Kahlke
14 a)
Die Hauptversammlung vom 25.08.2023 hat eine Ergänzung
der Satzung in § 16 (Einberufung der Hauptversammlung) Abs
(5) und in § 19 (Vorsitz der Hauptversammlung) Abs (3)
beschlossen.
a)
17.10.2023
Dr. Kahlke
13 c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zweck der
Abgabenordnung". Zweck der Sozial-
Aktiengesellschaft Bielefeld ist die
Beschaffung von Mitteln für die
Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke einer anderen Körperschaft oder
für die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig
eine Förderung folgender Bereiche
vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes auf
die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53
Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus
besonderen Gründen zu einer Notlage
geworden ist oder deren Bezüge die Höhe
der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge
nicht übersteigen. 2. Förderung der
öffentlichen Gesundheitspflege; 3.
Förderung der Jugend- und der Altenhilfe;
4. Förderung kultureller Zwecke; dies ist die
ausschließliche und unmittelbare Förderung
der Kunst, die Förderung der Pflege und
Erhaltung von Kulturwerten sowie die
Förderung der Denkmalpflege; 5.
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe; 6. Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzpflege der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege, ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung
der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer
einschließlich der Errichtung von
Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung
des Suchdienstes für Vermisste; 9.
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
10. Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung; 11. die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, 12.
Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung
der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von
Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz; 15. Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene; 16. Förderung der
Gleichberechtigung von Männern und
Frauen; 17. Förderung des Schutzes von
Ehe und Familie; 18. Förderung der
Kriminalprävention; 19. Förderung des
Sports, 20. Förderung kultureller
Betätigungen, die in erster Linie der
Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung
der Heimatpflege und Heimatkunde; 22.
Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der
Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke;
23. Unterstützung des durch die
gemeinnützige Stiftung Solidarität bei
Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten
jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr.
24 Förderung von Wissenschaft und
Forschung; Nr. 25 Förderung der Religion;
Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Modellflugs und des
Hundesports; Nr. 27 allgemeine Förderung
des demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind; Nr. 28 Förderung des
bürgerlichen Engagements zugunsten
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke. Daneben kann die Gesellschaft
unmittelbar folgende Zwecke selbst
verwirklichen: - Förderung des
Wohlfahrtswesens - berufliche
Reintegration Schwerbehinderter,
Langzeitarbeitsloser und anderer
Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch
Qualifizierung, sozialpädagogischer
Betreuung und Beschäftigung - Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements. Die
Gesellschaft kann die vorstehenden
Zwecke unmittelbar verwirklichen
insbesondere durch a) Inklusionsbetriebe
im Bereich der Gastronomie, der
Autoschilderherstellung, des Projekts
"Sachen spenden - Vereine fördern", des
Ziegeleimuseums sowie des Handels
(Capability - Märkte), insbesondere für
Personen mit geringem Einkommen sowie
b) durch Aufbau und Unterstützung von
Ehrenamtsgruppen der
"Solidaritäter*innen", die sich in den oben
genannten gemeinnützigen Bereichen
engagieren. Die Gesellschaft kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson
im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen
Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft
Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B.
Aktienkapital, Liegenschaften,
Beteiligungen oder anderem
Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge
zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der
Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld
erzielten Erträge sind zur Erfüllung des
Gesellschaftszwecks zeitnah zu
verwenden. Sie können im Rahmen des
steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise
einer zweckgebundenen Rücklage gemäß
§ 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit
dies erforderlich ist, um den
satzungsmäßigen Gesellschaftszweck
nachhaltig erfüllen zu können. Darüber
hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO
zulässigen freien Rücklagen gebildet
werden. Die Gesellschaft kann weitere
Aufgaben übernehmen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu
diesem Zweck kann die Gesellschaft
Eigentum erwerben, dieses zur
zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen
im Sinne dieser Satzung an Dritte
vermieten sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung
und Bewirtschaftung der selbstgenutzten
und/oder vermieteten Gebäuden und
Flächen selbst betreiben. In Verfolgung
ihrer Zwecksetzung kann sich die
Gesellschaft an anderen gemeinnützigen
Körperschaften beteiligen und darf
sämtliche Geschäfte betreiben, die
geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft
im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und
die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht
gefährdet.
1.450.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 26.08.2022 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um 800.000,00 EUR sowie die Änderung von §
5 (Grundkapital) Abs. 1 und 2 der Satzung beschlossen. Die
Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung hat zudem die Änderung von § 2
(Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 2 und mit ihr
die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens
beschlossen.
a)
12.01.2023
Dr. Kahlke
Calendar 07.07.2022
Veränderung

HRB 35656: Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld, Bielefeld, Walther-Rathenau-Str. 62, 33602 Bielefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Meisenstraße 65, 33607 Bielefeld.

Calendar 11.05.2020
Veränderung

HRB 35656: Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld, Bielefeld, Walther-Rathenau-Str. 62, 33602 Bielefeld. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lemmen, Veith, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 6

07.07.2022
Adressänderung

Alte Anschrift:
Walther-Rathenau-Str. 62
33602 Bielefeld

Neue Anschrift:
Meisenstr. 65
33607 Bielefeld

11.05.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Veith Lemmen
Prokurist

05.09.2018
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Andreas Beaugrand
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Franz Schaible
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stefan Peters
Prokurist

10.10.2013
Entscheideränderung

Austritt
Herr Wolfgang Kühme
Prokurist

27.04.2011
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Kühme
Prokurist

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