HRA 100653: Spedition Brüggemann GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Schillerstr. 12, 49811 Lingen (Ems). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 im Wege des Formwechsels in die Spedition Brüggemann GmbH mit Sitz in Lingen (Ems) (Amtsgericht Osnabrück HRB 211983) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 211983: Spedition Brüggemann GmbH, Lingen (Ems), Schillerstraße 12, 49811 Lingen (Ems). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2017. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 12, 49811 Lingen (Ems). Das Handeln, Verfrachten und Speditieren von sämtlichen Produkten sowie die Lagerung und Umschlagung von Produkten, insbesondere von Schüttgütern, Salzen, Getreidearten und Treibstoffen sowie der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung von Grundbesitz. 131.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Brüggemann, Anna, Lingen (Ems), * ‒.‒.‒‒; Grothus, Klaus, Emsbüren, * ‒.‒.‒‒; Spiekermann, Heinz, Lingen (Ems), * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Spedition Brüggemann GmbH & Co. KG, Lingen (Ems) (Amtsgericht Osnabrück HRA 100653) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 100653: Spedition Brüggemann GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Schillerstr. 12, 49811 Lingen (Ems). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Brüggemann Beteiligungs-GmbH, Lingen (Ems) (Amtsgericht Osnabrück HRB 101124). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Brüggemann Verwaltungs-GmbH, Lingen/Ems (Amtsgericht Osnabrück HRB 100691), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2016 nebst Ergänzung vom 01.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 28.12.2016/ 01.02.2017 mit der Brüggemann GmbH & Co. KG mit Sitz in Lingen (Ems) (Amtsgericht Osnabrück HRA 100351) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.