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Spedition Weinreuter GmbH, Heilbronn (HRB 106798) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Karl-Wüst-Str. 4
74076 Heilbronn
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 106798
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Spedition Weinreuter GmbH aus Heilbronn war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 106798 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Spedition Weinreuter GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Spedition Weinreuter GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 29.07.2013
Löschung

Spedition Weinreuter GmbH, Heilbronn, Karl-Wüst-Str. 4, 74076 Heilbronn. Die Eintragung der Verschmelzung zwischen der Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) und der Gesellschaft mit beschränkter haftung nach luxemburgischen Recht (übernehmender Rechtsträger) "LUX-TRANSPORT S.á.r.l." Windhof/Luxembourg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxembourg "RCSL" Nr. B 19008) ist am 26.09.2012 wirksam geworden. Gemäß § 122 k Abs. 4 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 21.01.2013
Veränderung

Spedition Weinreuter GmbH, Heilbronn, Karl-Wüst-Str. 4, 74076 Heilbronn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 27.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.09.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht (übernehmender Rechtsträger) "LUX-TRANSPORT S.á.r.l", Windhof/Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxembourg "RCSL" Nr. B 19008) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht des Staates, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt (luxemburgischem Recht), erfüllt sind. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 09.08.2012
Vorgang ohne Eintragung

Spedition Weinreuter GmbH, Heilbronn (Karl-Wüst-Str. 4, 74076 Heilbronn).Die Gesellschaft hat am 27.07.2102 den Verschmelzungsplan zwischen der Lux-Transport S.a.r.l, Windhof/Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg RCSL unter der Nummer B 19008, aufnehmender Rechtsträger) und der hiesigen Gesellschaft Spedition Weinreuter GmbH, Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 106798, übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG):Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Die aufnehmende Lux-Transport S.a.r.l ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht, so dass die Gläubiger der übertragenden Spedition Weinreuter GmbH gem. § 122 j UmwG geschützt sind. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Spedition Weinreuter GmbH ergeben sich aus § 122 i UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Spedition Weinreuter GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht stehe den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleitung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Spedition Weinreuter GmbH unter deren Geschäftsanschrift 74076 Heilbronn, Karl-Wüst-Straße 4 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Als Folge der Verschmelzung muss die Lux-Transport S.a.r.l alle Verbindlichkeiten der Spedition Weinreuter GmbH vom Tag der Wirksamkeit an übernehmen. Die Gläubiger können ihre Forderungen gegen die verschmolzene Gesellschaft geltend machen. Des weiteren kann ein Gläubiger gemäß Artikel 268 des Luxemburger Gesellschaftsrechts, innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans beim Vorsitzenden Richter des Bezirksgerichts (Tribunal dArrondissement) Luxemburg, handelnd in dringlichen gewerblichen Angelegenheiten anfordern, dass Sicherheiten begeben werden falls der Gläubiger beweisen kann, dass die Verschmelzung die Zahlung seiner fälligen oder zukünftig fälligen Forderung in Frage stellt. Falls solche Sicherheiten nicht von der Gesellschaft begeben werden, wird die Forderung gleich fällig und kann gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden.Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.

Historie 1

29.07.2013
Registervorgang

Löschung 25.07.2013