Sperber Conzept + Projekt GmbH & Co. KG, Benningen am Neckar, Otto-Hahn-Straße 14, 71726 Benningen am Neckar. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Sperber Conzept + Projekt GmbH & Co. KG, Benningen am Neckar, Otto-Hahn-Straße 14, 71726 Benningen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Sperber Conzept + Projekt GmbH & Co. KG, Heilbronn, Gottlieb-Daimler-Str. 9, 74076 Heilbronn. Sitz verlegt; nun: Benningen am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 14, 71726 Benningen am Neckar.
Sperber Conzept + Projekt GmbH & Co. KG, Heilbronn, Gottlieb-Daimler-Str. 9, 74076 Heilbronn.Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 9, 74076 Heilbronn.
Sperber Conzept + Projekt GmbH & Co. KG, Heilbronn, (Gottlieb-Daimler-Str. 9, 74076 Heilbronn).(Betrieb eines Restaurants und einer Bar, Tätigkeiten im Gastroservice- und Cateringbereich sowie alle damit zusammenhängenden Beratungstätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Sperber Conzept + Projekt Verwaltungs-GmbH, Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 727511), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sperber Conzept + Projekt GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 108955) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.