VR 3233: Sportverein Westfalia Groß-Reken 1924/45 e.V., Reken (Berge 2 a, 48734 Reken). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sport-Club Reken 24/15 e.V. ( Amtsgericht Coesfeld VR 7323 ) am 15.04.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 3233: Sportverein Westfalia Groß-Reken 1924/45 e.V., Reken (Berge 2 a, 48734 Reken). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse a. seiner Mitgliederversammlung vom 12.11.2015 b. der Mitgliederversammlung vom 16.11.2015 des VfL Reken 1949 e.V. mit Sitz in Reken ( Amtsgericht Coesfeld VR 3219 ) c. der Mitgliederversammlung vom 11.11.2015 des Sportverein Blau-Weiß Hülsten 1949 e.V. mit Sitz in Reken ( Amtsgericht Coesfeld VR 3435 ) zu b. und c. als weitere übertragende Rechtsträger zu dem dadurch neu gegründeten und noch beim Amtsgericht Coesfeld einzutragenden Sport-Club Reken 24/15 e.V. mit Sitz in Reken als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.