Spreckelmeyer Autoglas GmbH., Stolberg, Würselener Str. 25 b, 52222 Stolberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Spreckelmeyer Autoglas e.K. am 12.12.2011 eingetragen worden.
Spreckelmeyer Autoglas GmbH., Stolberg, Würselener Str. 25 b, 52222 Stolberg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Spreckelmeyer Autoglas e.K. auftretenden Kaufmann Spreckelmeyer, Bernhard übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.