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St. Barbara-Klinik Hamm GmbH, Hamm (HRB 13)

Firmendaten

Anschrift
Am Heessener Wald 1
59073 Hamm
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02381/681-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.barbaraklinik.de
Netzwerke:
Zusammenfassung der Unternehmens-Webseite
Die Webseite gehört zur Franziskus Stiftung und stellt die St. Barbara-Klinik Hamm-Heessen vor, die medizinische Dienstleistungen in verschiedenen Fachabteilungen wie Chirurgie, Neurologie, Gynäkologie, Innere Medizin und Notfallmedizin anbietet. Es werden spezialisierte Zentren wie das Wirbelsäulenzentrum, Brustzentrum und Lungenzentrum präsentiert, die eine breite Palette an Behandlungen und Therapien bereitstellen. Die Klinik befindet sich in Hamm und bietet neben medizinischen Leistungen auch Angebote für Patienten, Besucher und Mitarbeitende, inklusive Elternschule, Gesundheitszentrum und Fortbildungen. Zudem werden Informationen zu Karrierechancen, Ausbildung und die Kontaktmöglichkeiten der Einrichtung bereitgestellt.
Keywords
Notfallmedizin Innere Medizin Gynäkologie Neurologie Chirurgie Hamm Zentren Fachabteilungen Medizinische Dienstleistungen Klinik
Details zum Unternehmen
Gründung: 1961
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: g: 1.000.000,00 EUR - 2.499.999,99 EUR
Branche: 13 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 13
Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die St. Barbara-Klinik Hamm GmbH aus Hamm ist im Handelsregister Münster unter der Nummer HRB 13 verzeichnet. Nach der Gründung am 06.04.1961 hat die St. Barbara-Klinik Hamm GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb der St. Barbara-Klinik in Hamm-Heessen und des St. Josef-Krankenhauses in Hamm-Bockum/Hövel; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege-auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V-der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch Beschaffung und Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere durch die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften, verfolgen. Die Zuwendung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften, an denen die St. Franziskus-Stiftung Münster unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Verbundgesellschaften), und die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Diese Verbundgesellschaften werden für Zwecke der steuerlichen Anerkennung in ei-ner Aufstellung außerhalb des Gesellschaftsvertrages aufgelistet. Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht durch das Erbringen von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Dabei erfolgt insbesondere die Medikamentenversorgung, die Erbringung von Verpflegungs-, Labor- und Röntgenleistungen sowie konsiliarärztliche Leistungen an die unten genannten Kooperations-partner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von verschiedenen Management- und Beratungsleistungen, Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Versicherungswesen, Controlling oder Marketing, Planungs- und Beschaffungsleistungen, Personaldienste und -gestellungen, Überlassung und Verwaltung von Mobilien und Immobilien, Versorgung mit Wäsche, Speisen und Medikamenten, Logistik, Bettenaufbereitung, Reinigungsdienstleistungen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Sterilisations- und Laborleistungen sowie durch den Bezug von Strom, Erdgas und von IT-Produkten bzw. IT-Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). Ebenso anerkennt die Gesellschaft die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.030.000,00 EUR. Die St. Barbara-Klinik Hamm GmbH weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.01.2026)

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Registermeldungen 19

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
20 c)
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe, die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der
Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe sowie die Förderung von
Wissenschaft und Forschung.
Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
- den Betrieb der St. Barbara-Klinik in
Hamm-Heessen und des St. Josef-
Krankenhauses in Hamm-Bockum/Hövel;
- die Errichtung und den Betrieb von
Krankenhäusern sowie von sonstigen, der
Förderung und Erhaltung der Gesundheit
dienenden stationären, teilstationären und
ambulanten Einrichtungen, insbesondere
der Kranken- und Altenpflege-auch
Medizinischen Versorgungszentren im
Sinne von § 95 SGB V-der Rehabilitation
und der vorsorgenden und vorbeugenden
Gesundheitspflege und -förderung;
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Kranken-, Alten- und
Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen,
Heilerziehungshelfern/-helferinnen,
Hebammen, Diätküchen- und
Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf
dem Gebiet der Alten- und
Gesundheitspflege;
- die Durchführung von Seminaren,
Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen
von im Gesundheitswesen tätigen
Personen, insbesondere auch der
Mitarbeiter, sowie die Durchführung von
Vorträgen, Kursen und Seminaren zu
gesundheitsbezogenen Themen.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im
Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch Beschaffung
und Zuwendung von Mitteln zur
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften, insbesondere durch die
dem Unternehmensverbund St. Franziskus-
Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten
Gesellschaften, verfolgen. Die Zuwendung
kann auch durch die vergünstigte
Überlassung von Gütern und Leistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
für deren steuerbegünstigte Zwecke
erfolgen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte
eingehen und alle Maßnahmen
durchführen, die dem Gesellschaftszweck
dienlich sind und welche nicht gegen die
Vorschriften der Abgabenordnung für
steuerbegünstigte Gesellschaften
verstoßen.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der
Zwecke an anderen Einrichtungen der
Kranken-, Alten- und sonstigen, der
Gesundheitspflege dienenden
Einrichtungen beteiligen und/oder
Kooperationen eingehen.
Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.1
genannten Zwecke auch im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne
des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften, an
denen die St. Franziskus-Stiftung Münster
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist
(Verbundgesellschaften), und die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen. Diese Verbundgesellschaften
werden für Zwecke der steuerlichen
Anerkennung in ei-ner Aufstellung
außerhalb des Gesellschaftsvertrages
aufgelistet.
Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht
durch das Erbringen von Leistungen, durch
Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen
oder durch die Beistellung von Personal zur
Erfüllung der gemeinsamen
Satzungszwecke. Dabei erfolgt
insbesondere die
Medikamentenversorgung, die Erbringung
von Verpflegungs-, Labor- und
Röntgenleistungen sowie konsiliarärztliche
Leistungen an die unten genannten
Kooperations-partner, soweit diese
Leistungen bzw. Lieferungen zur
gemeinsamen Erfüllung der
steuerbegünstigten Zwecke erforderlich
sind.
Zudem erfolgt das planmäßige
Zusammenwirken durch die
Inanspruchnahme von verschiedenen
Management- und Beratungsleistungen,
Verwaltungsdienstleistungen im Bereich
Finanzen, Rechnungswesen, Steuern,
Versicherungswesen, Controlling oder
Marketing, Planungs- und
Beschaffungsleistungen, Personaldienste
und -gestellungen, Überlassung und
Verwaltung von Mobilien und Immobilien,
Versorgung mit Wäsche, Speisen und
Medikamenten, Logistik,
Bettenaufbereitung, Reinigungs-
dienstleistungen, hauswirtschaftliche
Dienstleistungen, Sterilisations- und
Laborleistungen sowie durch den Bezug
von Strom, Erdgas und von IT-Produkten
bzw. IT-Dienstleistungen.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen
berechtigt, die unmittelbar den
steuerbegünstigten Zwecken der
Gesellschaft zu dienen geeignet sind.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 der
Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie
die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben
in Form von Werken der Caritas wahr, sie
bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen
Propriums und anerkennt die bischöfliche
Grundordnung des kirchlichen Dienstes
sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in
den Einrichtungen des deutschen
Caritasverbandes (AVR).
Ebenso anerkennt die Gesellschaft die
Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte
Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen
(Präventionsordnung) in ihrer jeweils
gültigen Fassung.
Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer
gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur
St. Franziskus-Stiftung in Münster deren
Ziele zu berücksichtigen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und
Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
16.01.2026
Dr. Kluth
19 b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Potysch, Peter, Ascheberg, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Potysch, Peter, Ascheberg, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
König, Norbert, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒
a)
01.06.2023
Langen
18 b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Goedereis, Klaus, Ahlen, * ‒.‒.‒‒
a)
12.12.2022
Langen
Calendar 03.12.2021
Veränderung

HRB 13: St. Barbara-Klinik Hamm GmbH, Münster, Am Heessener Wald 1, 59073 Hamm. Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.1 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO insbesondere für die dem Unternehmensverbund St. Franziskus-Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 2.2 Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb der St. Barbara-Klinik in Hamm-Heessen und des St. Josef-Krankenhauses in Hamm-Bockum/Hövel; - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern sowie von sonstigen, der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dienenden stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen, insbesondere der Kranken- und Altenpflege - auch Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation und der vorsorgenden und vorbeugenden Gesundheitspflege und -förderung; - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen, Heilerziehungshelfern/-helferinnen, Hebammen, Diätküchen- und Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf dem Gebiet der Alten- und Gesundheitspflege; - die Durchführung von Seminaren, Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen, insbesondere auch der Mitarbeiter, sowie die Durchführung von Vorträgen, Kursen und Seminaren zu gesundheitsbezogenen Themen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und welche nicht gegen die Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften verstoßen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der Zwecke an anderen Einrichtungen der Kranken-, Alten- und sonstigen, der Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen beteiligen und/oder Kooperationen eingehen. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.1 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Beistellung von Personal zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Medikamentenversorgung, die Erbringung von Verpflegungs-, Labor- und Röntgenleistungen sowie konsiliarärztliche Leistungen an die unten genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die St. Franziskus-Stiftung gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Förderkörperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehören derzeit die folgenden Körperschaften: St. Franziskus-Stiftung Münster St. Rochus-Hospital GmbH St. Clemens GmbH St. Nikolaus GmbH St. Vincenz-Gesellschaft mbH Maria-Josef Hospital Greven GmbH St. Elisabeth Hospitalgesellschaft Niederrhein mbH St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort GmbH St. Franziskus-Hospital GmbH St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH St. Marien-Hospital Lüdinghausen GmbH St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln GmbH Elternschule und Gesundheitszentrum der St. Barbara-Klinik Hamm GmbH Caritashaus Schwester Reginalda gGmbH Elisabeth Krankenhaus GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Kamp-Lintfort GmbH St. Ludgerus-Haus GmbH Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita Lüdinghausen GmbH Medizinisches Versorgungszentrum MediaVita GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Hamm/ Bockum-Hövel gGmbH Ambulante Reha Bad Hamm GmbH Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH Zentrum für Nieren- und Hochdruckerkrankungen Münster-Hubert-Linckens GmbH Franziskus Gesundheitsakademie Münster GmbH Krankenhaus St. Joseph-Stift GmbH Therastift GmbH St. Joseph-Stift Dienstleistungs GmbH Klinik Maria Frieden Telgte GmbH MediaVita GmbH sjs catering + management GmbH Mauritzer Krankenhaus Service (MKS) GmbH MKS Energie GmbH medical ORDER services GmbH medical ORDER instruments GmbH Mauritzer Krankenhaus Management (MKM) GmbH FAC'T GmbH MEDIPLAN Krankenhausplanungsgesellschaft mbH FAC'T IT GmbH FAC'T RS GmbH FAC'T GS GmbH MKS IT GmbH BSL Beratungs-, Service-, Logistik GmbH St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH ZaR Zentrum für ambulante Rehabilitation GmbH Verein der Freunde und Förderer für die Hospizarbeit e.V. Altenzentrum Klarastift gGmbH Ambulante Dienste Klarastift GmbH. 2.3 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar den steuerbegünstigten Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. 2.4 Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung 1977 bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 2.5 Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR). 2.6 Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur St. Franziskus-Stiftung in Münster deren Ziele zu berücksichtigen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Keuschen, Thorsten, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 18.08.2020
Veränderung

HRB 13: St. Barbara-Klinik Hamm GmbH, Münster, Am Heessener Wald 1, 59073 Hamm. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Potysch, Peter, Ascheberg, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 16

01.06.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Peter Potysch
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Herr Norbert König
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Potysch
Geschäftsführer

12.12.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Klaus Goedereis
Geschäftsführer

03.12.2021
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Thorsten Keuschen
Geschäftsführer

18.08.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Potysch
Prokurist

22.07.2020
Entscheideränderung

Austritt
Herr Björn Büttner
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jens Alberti
Prokurist

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