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a)
St. Johannes Lebensräume GmbH
b)
Bochum
Geschäftsanschrift:
Borgholzstraße 5 - 11, 44789 Bochum
c)
Gegenstand und damit Zweck der
Gesellschaft ist die Jugend- und Altenhilfe.
Die Gesellschaft ist Eigentümerin von zwei
Alten- und Pflegeheimen in Bochum-
Wiemelhausen und Bochum-Mitte.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts,Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der
Jugend-und AItenhiIfe (§52 (2) Nr.4 AO).
Dieser Zweck wird verwirklicht durch die
Beratung, Unterbringung, Betreuung,
Versorgung und Pflege in der Regel alter
Menschen. Deshalb hält die Gesellschaft
ihre Alten- und Pflegeheime und betreibt
diese im Wege der Nutzungsüberlassung
durch ihre St. Johannes und St. Joseph
Betriebsführung GmbH.
Dieser Zweck wird auch verwirklicht durch
die ideelle und materielle Unterstützung von
Projekten städtischer, kirchlicher und auch
gemeinnütziger Träger, die für die Jugend-
und AItenhilfe ausgelegt sind und dem
geförderten Personenkreis zu Gute
kommen, insbesondere durch die
Beschaffung von Spenden und Mitteln
sowie deren Weitergabe an die
Projektträger zur Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke.
Dieser Zweck wird auch verwirklicht durch
die Förderung von Körperschaften, die
ihrerseits steuerbegünstigte Zwecke im
Sinne der §§ 51 ff. AO verfolgen; die
Beschaffung von Mitteln für eine
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft
des privaten Rechts setzt jedoch voraus,
dass diese selbst auch steuerbegünstigt
ist. Das gilt in besonderer Weise für
Anliegen der Caritas, des Hospiz St.
Hildegard, des Sozialdienstes Katholischer
Frauen in
Bochum, und kirchlicher Einrichtungen bei
der Betreuung Bedürftiger durch finanzielle
Zuwendungen und auf andere Weise.
Ihre steuerbegünstigen Zwecke verfolgt die
Gesellschaft auch durch planmäßiges
Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit
ihren Gesellschaftern und mit der St.
Johannes und St. Joseph Betriebsführungs
GmbH sowie etwaigen weiteren
Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist.
Die Gesellschaft kann auch mit anderen
steuerbegünstigten Körperschaften durch
planmäßigesZusammenwirken nach § 57
Abs. 3 AO kooperieren. Die Gesellschaft hat
dazu eine separate Aufstellung zu erstellen,
aus der sich die Kooperationspartner und
die Art und Weise der Kooperation ergeben.
Diese Aufstellung ist der Finanzverwaltung
bei Beginn und etwaigen Änderungen der
Kooperation vorzulegen.
Die Gesellschaft ist bei allen ihren
strategischen Überlegungen und
Handlungen auf die Entwicklung von
zeitgemäßen und zukunftsweisenden
Angebots- und Versorgungsstrukturen in
der Jugend- und Altenhilfe ausgerichtet.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftIiche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. |
30.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schulte-Umberg, Arnd, Möhnesee, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2026
b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der St. Johannes Stift e. V., Bochum, (Amtsgericht Bochum,
VR 837), nach Maßgabe des Beschlusses der
Gesellschafterversammlung vom 15.01.2026. |
a)
20.02.2026
Engelkamp |