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c)
2.1
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Jugend- und
Altenhilfe, sowie der Behindertenhilfe, die
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im
Rahmen der Förderung des
Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe.
2.2
Dieser Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
- den Betrieb des St. Rochus-Hospitals in
Telgte;
- die Errichtung und den Betrieb von
Krankenhäusern sowie von sonstigen, der
Förderung und Erhaltung der Gesundheit
dienenden stationären, teilstationären und
ambulanten Einrichtungen, insbesondere
der Kranken- und Altenpflege - auch
Medizinischen Versorgungszentren im
Sinne von § 95 SGB V - der Rehabilitation
und der vorsorgenden und vorbeugenden
Gesundheitspflege und -förderung;
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Kranken-, Alten- und Heilerziehungs-
pflegern/-pflegerinnen,
Heilerziehungshelfern/-helferinnen,
Hebammen, Diätküchen- und
Küchenpersonal und sonstigen Berufen auf
dem Gebiet der Alten- und
Gesundheitspflege;
- die Durchführung von Seminaren,
Bildungsveranstaltungen und Fortbildungen
von im Gesundheitswesen tätigen
Personen, insbesondere auch der
Mitarbeiter, sowie die Durchführung von
Vorträgen, Kursen und Seminaren zu
gesundheitsbezogenen Themen.
Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht
durch die Beschaffung und Überlassung
von geeignetem Wohnraum an ältere,
kranke und/oder sozial schwache und/oder
behinderte Menschen, die aufgrund
besonderer sozialer Probleme
Schwierigkeiten bei der Beschaffung von
Wohnraum oder einen hohen Hilfebedarf
haben und dadurch notleidend sind.
Hilfsbedürftige Personen erhalten
Unterstützung im Rahmen von
kombinierten Wohn- und
Betreuungsangeboten. Der Satzungszweck
wird ferner verwirklicht durch die Betreuung
von alten und/oder behinderten Menschen,
insbesondere die Beratung und
Unterstützung alter und/oder behinderter
Menschen zur Bewältigung von alltäglichen
Aufgaben.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im
Sinne des § 58 Nr. 1AO durch Beschaffung
und Zuwendung von Mitteln zur
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften, insbesondere durch die
dem Unternehmensverbund St, Franziskus-
Stiftung zugehörigen steuerbegünstigten
Gesellschaften, verfolgen. Die Zuwendung
kann auch durch die vergünstigte
Überlassung von Gütern und Leistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
für deren steuerbegünstigte Zwecke
verfolgen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte
eingehen und alle Maßnahmen
durchführen, die dem Gesellschaftszweck
dienlich sind und welche nicht gegen die
Vorschriften der Abgabenordnung für
steuerbegünstigte Gesellschaften
verstoßen.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung der
Zwecke an anderen Einrichtungen der
Kranken-, Alten- und sonstigen, der
Gesundheitspflege dienenden
Einrichtungen beteiligen und/oder
Kooperationen eingehen. Die Gesell-schaft
verwirklicht die in § 2.1 genannten Zwecke
auch im Rahmen eines planmäßigen
Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs,
3 AO mit Gesellschaften, an denen die St.
Franziskus-Stiftung Münster unmittelbar
oder mittelbar beteiligt ist
(Verbundgesellschaften) und die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen. Diese Verbundgesellschaften
werden für Zwecke der steuerlichen
Anerkennung in einer AufstelIung außerhalb
des Gesellschaftsvertrages aufgelistet.
Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht
durch das Erbringen von Leistungen, durch
Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen
oder durch die Beistellung von Personal zur
Erfüllung der gemeinsamen
Satzungszwecke. Dabei erfolgt
insbesondere die Weiterberechnung von
Verwaltungsleistungen (i, S. d. Buchführung
oder Personalabrechnung), die Gestellung
von (medizinischem oder technischen)
Personal und Sachmitteln sowie die
Speisen- und Wäscheversorgung an die
unten genannten Kooperationspartner,
soweit diese Lieferungen bzw. Leistungen
zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbe-
günstigten Zwecke erforderlich sind.
Zudem erfolgt das planmäßige
Zusammenwirken durch die
Inanspruchnahme von verschiedenen
Management- und Beratungsleistungen,
Verwaltungsdienstleistungen im Bereich
Finanzen, Rechnungswesen, Steuern,
Versicherungswesen, Controlling oder
Marketing, Planungs- und
Beschaffungsleistungen, Personaldienste
und -gestellungen, Überlassung und
Verwaltung von Mobilien und Immobilien,
Versorgung mit Wäsche, Speisen und
Medikamenten, Logistik,
Bettenaufbereitung,
Reinigungsdienstleistungen,
hauswirtschaftliche Dienstleistungen,
Sterilisations- und Laborleistungen sowie
durch den Bezug von Strom, Erdgas und
von IT-Produkten bzw. IT-Dienstleistungen.
2.3 Die Gesellschaft ist zu allen
Handlungen berechtigt, die unmittelbar
oder mittel-bar den steuerbegünstigten
Zwecken der Gesellschaft zu dienen
geeignet sind.
2.4 Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sin-ne
des 5 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung
1977 bedienen, soweit sie die Aufga-ben
nicht selbst wahrnimmt.
2.5 Die Gesellschaft nimmt kirchliche
Aufgaben in Form von Werken der Caritas
wahr, sie bekennt sich zur Wahrung des
kirchlichen Propriums und anerkennt die
bischöfliche Grundordnung des kirchlichen
Dienstes sowie die Richtlinien für
Arbeitsverträge in den Einrichtungen des
deutschen Caritasverbandes (AVR).
Ebenso anerkennt die Gesellschaft die
Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte
Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen
(Präventionsordnung) in ihrer jeweils
gültigen Fassung.
2.6 Die Gesellschaft hat auf Grund ihrer
gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zur
St, Franziskus-Stiftung in Münster deren
Ziele zu berücksichtigen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und
Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
21.01.2026
Pruß-Steinigeweg |