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c)
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe sowie
Förderung der Altenhilfe. Der
Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
(a) Förderung, Betrieb und Unterhaltung
von Krankenhäusern, insbesondere durch
das St. Willibrord-Spital sowie
Ausbildungsstätten, Nebenbetrieben und
sonstigen Nebeneinrichtungen zur
stationären und ambulanten Untersuchung,
Behandlung und Pflege von Patienten
unabhängig von Nationalität,
Religionszugehörigkeit und Wohnsitz
(b) planmäßige Zusammenwirken mit
anderen steuerbegünstigten
Körperschaften gemäß § 57 Abs. 3 AO,
nämlich
- durch Überlassung von Immobilien und
Erbringung von Laborleistungen an die
Gastronomieservice für soziale
Einrichtungen GmbH und die Marien-
Hospital gGmbH;
- durch Verwaltungsdienstleistungen
einschließlich Geschäftsführung,
Leistungsabrechnungen,
Rechnungswesen, IT-Dienstleistungen,
technische Dienstleistungen sowie Labor
und Sterilisationsleistungen,
Verpflegungsleistungen, Hol- und
Bringdienste, Energielieferungen,
Personalgestellungen und Leistungen der
Müllentsorgung, der Gebäudereinigung und
der Pflege von Außenanlagen von der Pro
Homine - Krankenhäuser und
Senioreneinrichtungen Wesel,
Emmerich/Rees gGmbH,
Gastronomieservice für soziale
Einrichtungen GmbH, Gebäudeservice für
soziale Einrichtungen GmbH, Stiftung St.
Willibrordus-Spital und Marien-Hospital
gGmbH
(c) Aus- und Fortbildung in den
Berufszweigen der Kranken- und
Altenpflege. |
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a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt
werden im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eine Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Aufgrund des im lnsolvenzverfahren über das Vermögen der
St. Willibrord-Spital Emmerich-Rees gGmbH im Rahmen des
Erörterungs- und Abstimmungstermins vom 05.05.2025
beschlossenen lnsolvenzplans, der durch rechtskräftigen
Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 07.05.2025 bestätigt
wurde, ist der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft
vollständig neugefasst worden. Insbesondere wurde geändert
§ 2 (Gegenstand), § 5 (Stammkapital) ohne Änderung des
Stammkapitals selbst, § 10 (Vertretung) - jetzt § 12
(Geschäftsführung). |
a)
22.05.2025
Prof. Dr. Lieckfeldt |
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25.000,00
EUR |
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a)
(1) Aufgrund des im Insolvenzverfahren (Amtsgericht Kleve 39
IN 30/24) über das Vermögen der St. Willibrord-Spital
Emmerich-Rees gGmbH im Rahmen des Erörterungs- und
Abstimmungstermins vom 05.05.2025 beschlossenen
Insolvenzplans, der durch rechtskräftigen Beschluss des
Amtsgerichts Kleve vom 07.05.2025 bestätigt wurde, ist das
Stammkapital der Gesellschaft in vereinfachter Form nach den
Vorschriften der §§ 58a ff. GmbHG von 52.500,-- EUR auf
0,00 EUR herabgesetzt worden.
(2) Aufgrund des unter Ziffer (1) näher bezeichneten
rechtskräftig bestätigten Insolvenzplanes wurde sodann das
auf 0,00 EUR herabgesetzte Stammkapital der Gesellschaft
um 25.000,00 EUR von derzeit 0,00 EUR auf künftig
25.000,00 EUR erhöht durch Ausgabe von 25.000 neuen
Geschäftsanteilen im Nennwert von je 1,00 EUR.
(3) Die Satzung ist in § 5 Abs. 1 (Stammkapital) des
Gesellschaftsvertrages neu gefasst. |
a)
22.05.2025
Prof. Dr. Lieckfeldt |