HRA 11042: Stadtbad Duisburg GmbH & Co. KG, Essen, Hindenburgstraße 82-86, 45127 Essen. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Berlin (jetzt: Amtsgericht Charlottenburg, HRA 58278 B) verlegt.
HRA 58278 B: Stadtbad Duisburg GmbH & Co. KG, Berlin, Via Tilia 7, 14109 Berlin. Firma: Stadtbad Duisburg GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Via Tilia 7, 14109 Berlin; Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere vorhanden, so vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter die Gesellschaft gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. 4bricks GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 28581); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Essen (Amtsgericht Essen, HRA 11042) nach Berlin verlegt. Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stadtbad Duisburg GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 29395) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2019. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 30.10.2019
HRA 11042: Stadtbad Duisburg GmbH & Co. KG, Essen, Hindenburgstraße 82-86, 45127 Essen. (Der Erwerb, das Halten, die Entwicklung, Verpachtung und Vermietung von Immobilien. Handwerkliche Tätigkeiten werden nicht ausgeführt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 82-86, 45127 Essen. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere vorhanden, so vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter die Gesellschaft gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Greyfield Management GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 28581). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Stadtbad Duisburg GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 29395) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.