Stadtbau Urach Gemeinnützige Baugesellschaft mbH., Bad Urach, (Marktplatz 9, 72574 Bad Urach).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung unter Auflösung ohne Abwicklung ihr Vermögen als Ganzes nach Maßgabe des Übertragungsvertrages vom 26.05.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gebietskörperschaft "Stadt Bad Urach", Bad Urach übertragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
72574 Bad Urach
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH