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Stadtbetriebe Siegburg AöR, Siegburg (HRA 5386)

Firmendaten

Anschrift
Ringstr. 28
53721 Siegburg
Frühere Anschriften: 1
Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02241/102-7001
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.stadtbetriebe-siegburg.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2010
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 14 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 5386
Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: AöR
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Stadtbetriebe Siegburg AöR aus Siegburg ist im Handelsregister Siegburg unter der Nummer HRA 5386 verzeichnet. Nach der Gründung am 06.12.2010 hat die Stadtbetriebe Siegburg AöR ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'A. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebs-zweck fördernde Geschäfte. b. der Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung, Planung, Bau und Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG NRW i.V.m. § 18 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) obliegende Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei der Kreisstadt Siegburg. c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt Siegburg zu fördern. Insbesondere gehören hierzu: aa. die Verwaltung von eigenen und fremden Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und Veränderung von Schuld rechtlichen Nutzungsüberlassungsverträgen zur Wohnraumversor-gung und zur Wirtschaftsförderung gern. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sowie zu Zwecken des landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der ver-bindlichen Vorgaben der Stadt Siegburg im Blick auf die Umsetzung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl in eigenem Namen und für eigene Rechnung, als auch als Dienstleister für die Stadt Siegburg oder deren Eigengesellschaften oder sonstige verselbstständigte Aufgabenbereiche der Stadt Siegburg erfolgen. bb. die Planung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen, cc. die Förderung der Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben jeglicher Art, dd. die Durchführung, Beratung und Förderung von baunahen Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich des Energiesparens. Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch mittelbar verwirklicht werden, indem Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und verwaltet werden und diese Gesellschaften den Gegenstand dann selbst unmittelbar verwirklichen. d. die Organisation und die Durchführung von Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstaltungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen Aufgaben gehören auch das Betreiben von Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die Organisation und Durchführung (der Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises der Kreis-stadt Siegburg. Zweck der Anstalt ist es bei dieser Aufgabe, durch künstlerisch wertvolle Vorstellungen und Veranstaltungen kulturelle Bildung zu vermitteln und hierfür bei den Bürgerinnen und Bürgern Interesse und Verständnis zu wecken, zu fördern und zu vertiefen. Die Anstalt dient im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. e. das Betreiben und das Unterhalten einer Musikschule und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte zur musikalischen Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipoliti-scher Unabhängigkeit ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht. Zu dieser Aufgabe gehören auch die Organisation und Durchführung von vokalen, instrumenta-len und tänzerischen Veranstaltungen sowie fachbezogenen Arbeitstagungen und Kongres-sen. Der Musikschulbetrieb wird durch eine Schul- und Benutzungsordnung sowie durch eine Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der Anstalt gehören ferner der Betrieb einer Musik-werkstatt und die Vornahme aller mit der Musikschule zusammenhängenden Aufgaben, ins-besondere aa. die Förderung qualifizierter Nachwuchsmusiker und Komponisten durch die Vergabe von Stipendien, insbesondere für Auftragskompositionen, an junge hochbegabte Musiker, vor al-lem Komponisten. bb. die Schärfung und Ergänzung des musikalischen Profils der Region durch ein Veranstal-tungsprogramm, das besondere Akzente im kulturellen Angebot der Region setzt und regiona-le und überregionale Öffentlichkeitswirkung erzielt. cc. die Veröffentlichungen unter anderem von Notenerst- bzw. Neuausgaben nicht gedruckter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor allem Engelbert Humperdincks, oder von CD-Produktionen, die aus Projekten der Musikwerkstatt erwachsen. dd. der Betrieb des historischen Zeughauses und ehemaligen Zollamtes in der Zeughausstra-ße, in dem seit Sommer 2004 die Musikwerkstatt mit Studios, Seminarräumen und Unterbringungsmöglichkeit für Gäste der Musikwerkstatt betrieben wird. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. f. die Durchführung von Veranstaltungen und anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg, insbesondere auch durch den Betrieb der Tourist-Information in Siegburg sowie durch Förderung von Regionalprojekten. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GO NRW. g. der Betrieb und die Unterhaltung des Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme aller da-mit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Pflege, die Erforschung, Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und Erweiterung der Museumssammlungen und die Herausgabe von Publikationen, die die Museumssammlungen dokumentieren und einer weiteren Öffent-lichkeit bekannt machen. Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb des Stadtmuseums den Auftrag, Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte, bildende Kunst und Kunsthandwerk durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. h. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Bücher und sonstige Druckschriften sowie Bild-, Ton- und Datenträger (im folgenden Medieneinheiten genannt) im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Benutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit bei freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht zur Benutzung bereit gestellt werden. Des Weiteren können Veran-staltungen ausgerichtet werden, die dazu dienen, den Hauptzweck der Stadtbibliothek zu för-dern (z. B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung für Kinder und Jugendliche). Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. i. den Erwerb, Handel und Vertrieb von Energie aller Art, insbesondere von alternativen Ener-giequellen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. j. den Bau bzw. den Erwerb von Infrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb sowie die Vor-nahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Anstalt kann im Hinblick auf ihre energiewirtschaftliche Beteiligung an den Energienetzen in der Stadt Siegburg von der Stadt auch mit den Planungen einer Wärmewendestrategie und dabei insbesondere der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans als Dienstleister beauftragt werden. k. den Erwerb, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern diese im Gebiet der Kreisstadt Siegburg liegen und hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt sind, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. I. den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmten Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. m. den Erwerb, die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Park-raumbewirtschaftung (Parkplätze, Hoch- und Tiefgaragen) im Stadtgebiet der Kreisstadt Siegburg, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. 2) Die Anstalt kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden ge-setzlichen Voraussetzungen, insbesondere denen des § 107 Abs. 3 GO NRW, auch für ande-re Gemeinden wahrnehmen. 3) Der AöR können weitere Aufgaben zur Wahrnehmung vom Rat übertragen werden. Dies kann so erfolgen, dass die AöR diese weiteren Aufgaben ebenfalls als eigene Aufgaben über-tragen erhält oder die weiteren Aufgaben im Namen und im Auftrag der Kreisstadt Siegburg wahrgenommen werden. 4) Die AöR kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.' Die Stadtbetriebe Siegburg AöR weist zur Zeit sechs Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.03.2024)

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Registermeldungen 12

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
13 c)
a. die Versorgung der Bevölkerung der
Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den
Betriebs-zweck fördernde Geschäfte.
b. der Beseitigung des auf dem Gebiet der
Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers
sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung,
Planung, Bau und Betrieb der hierfür
notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt
Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b
Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
(LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG
NRW i.V.m. § 18 a des Wasser-
haushaltsgesetzes (WHG) obliegende
Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a
Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in
eigenem Namen und in eigener
Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung
eines Abwasserbeseitigungskonzeptes
verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei
der Kreisstadt Siegburg.
c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt
Siegburg zu fördern.
Insbesondere gehören hierzu:
aa. die Verwaltung von eigenen und fremden
Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Veräu-
ßerung und Belastung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und
Veränderung von Schuld rechtlichen
Nutzungsüberlassungsverträgen zur
Wohnraumversor-gung und zur
Wirtschaftsförderung gern. § 107 Abs. 2 Nr. 3
GO NRW sowie zu Zwecken des
landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies
erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der
ver-bindlichen Vorgaben der Stadt Siegburg
im Blick auf die Umsetzung der
planungsrechtlichen und städtebaulichen
Ziele.
Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl
in eigenem Namen und für eigene Rechnung,
als auch als Dienstleister für die Stadt
Siegburg oder deren Eigengesellschaften oder
sonstige verselbstständigte Aufgabenbereiche
der Stadt Siegburg erfolgen.
bb. die Planung und Durchführung von
Erschließungs-, Hoch- und
Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen,
cc. die Förderung der Ansiedlung von
Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
jeglicher Art,
dd. die Durchführung, Beratung und
Förderung von baunahen
Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im
Bereich des Energiesparens.
Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch
mittelbar verwirklicht werden, indem
Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und
verwaltet werden und diese Gesellschaften
den Gegenstand dann selbst unmittelbar
verwirklichen.
d. die Organisation und die Durchführung von
Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstal-
tungen aller Art und die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen
Aufgaben gehören auch das Betreiben von
Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die
Organisation und Durchführung (der
Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises
der Kreis-stadt Siegburg.
Zweck der Anstalt ist es bei dieser Aufgabe,
durch künstlerisch wertvolle Vorstellungen und
Veranstaltungen kulturelle Bildung zu
vermitteln und hierfür bei den Bürgerinnen und
Bürgern Interesse und Verständnis zu
wecken, zu fördern und zu vertiefen.
Die Anstalt dient im Rahmen dieser
Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im
Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO
NRW.
e. das Betreiben und das Unterhalten einer
Musikschule und die Vornahme aller damit zu-
sammenhängenden Geschäfte zur
musikalischen Ausbildung und Förderung von
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller
Bevölkerungskreise in konfessioneller und
parteipoliti-scher Unabhängigkeit ohne
Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion
und Geschlecht. Zu dieser Aufgabe gehören
auch die Organisation und Durchführung von
vokalen, instrumenta-len und tänzerischen
Veranstaltungen sowie fachbezogenen
Arbeitstagungen und Kongres-sen. Der
Musikschulbetrieb wird durch eine Schul- und
Benutzungsordnung sowie durch eine
Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der
Anstalt gehören ferner der Betrieb einer
Musik-werkstatt und die Vornahme aller mit
der Musikschule zusammenhängenden
Aufgaben, ins-besondere
aa. die Förderung qualifizierter
Nachwuchsmusiker und Komponisten durch
die Vergabe von Stipendien, insbesondere für
Auftragskompositionen, an junge hochbegabte
Musiker, vor al-lem Komponisten.
bb. die Schärfung und Ergänzung des
musikalischen Profils der Region durch ein
Veranstal-tungsprogramm, das besondere
Akzente im kulturellen Angebot der Region
setzt und regiona-le und überregionale
Öffentlichkeitswirkung erzielt.
cc. die Veröffentlichungen unter anderem von
Notenerst- bzw. Neuausgaben nicht gedruck-
ter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor
allem Engelbert Humperdincks, oder von CD-
Produktionen, die aus Projekten der
Musikwerkstatt erwachsen.
dd. der Betrieb des historischen Zeughauses
und ehemaligen Zollamtes in der
Zeughausstra-ße, in dem seit Sommer 2004
die Musikwerkstatt mit Studios,
Seminarräumen und Unter-
bringungsmöglichkeit für Gäste der
Musikwerkstatt betrieben wird.
Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben
öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW.
f. die Durchführung von Veranstaltungen und
anderer Maßnahmen, die
geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel
aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung
von Tourismus und Fremdenverkehr in der
Stadt Siegburg, insbesondere auch durch den
Betrieb der Tourist-Information in Siegburg
sowie durch Förderung von
Regionalprojekten. Die Anstalt dient in
Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen
Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 GO NRW.
g. der Betrieb und die Unterhaltung des
Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme
aller da-mit zusammenhängenden Geschäfte,
insbesondere die Pflege, die Erforschung,
Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und
Erweiterung der Museumssammlungen und
die Herausgabe von Publikationen, die die
Museumssammlungen dokumentieren und
einer weiteren Öffent-lichkeit bekannt machen.
Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb
des Stadtmuseums den Auftrag,
Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte,
bildende Kunst und Kunsthandwerk
durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung
dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im
Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO
NRW.
h. der Betrieb und die Unterhaltung der
Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme
aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch
verwirklicht, dass Bücher und sonstige
Druckschriften sowie Bild-, Ton- und
Datenträger (im folgenden Medieneinheiten
genannt) im Rahmen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und der Be-
nutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger
aller Bevölkerungskreise in konfessioneller
und parteipolitischer Unabhängigkeit bei
freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse,
Nationalität, Religion und Geschlecht zur
Benutzung bereit gestellt werden. Des
Weiteren können Veran-staltungen
ausgerichtet werden, die dazu dienen, den
Hauptzweck der Stadtbibliothek zu för-dern (z.
B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung
für Kinder und Jugendliche).
Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben
öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW.
i. den Erwerb, Handel und Vertrieb von
Energie aller Art, insbesondere von
alternativen Ener-giequellen sowie die
Vornahme aller damit zusammenhängenden
Geschäfte.
j. den Bau bzw. den Erwerb von
Infrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb
sowie die Vor-nahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte. Die Anstalt
kann im Hinblick auf ihre
energiewirtschaftliche Beteiligung an den
Energienetzen in der Stadt Siegburg von der
Stadt auch mit den Planungen einer
Wärmewendestrategie und dabei
insbesondere der Erstellung eines
kommunalen Wärmeplans als Dienstleister
beauftragt werden.
k. den Erwerb, den Betrieb und die
Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und
Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern
diese im Gebiet der Kreisstadt
Siegburg liegen und hauptsächlich dem
öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt
sind, sowie die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte.
I. den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-
Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentli-
chen Interesse zu dienen bestimmten
Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und
Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit
zusammenhängenden Geschäfte.
m. den Erwerb, die Errichtung, den Betrieb
und die Unterhaltung von Einrichtungen zur
Park-raumbewirtschaftung (Parkplätze, Hoch-
und Tiefgaragen) im Stadtgebiet der
Kreisstadt Siegburg, sowie die Vornahme aller
damit zusammenhängenden Geschäfte.
2) Die Anstalt kann die in Absatz 1
bezeichneten Aufgaben unter den jeweils
geltenden ge-setzlichen Voraussetzungen,
insbesondere denen des § 107 Abs. 3 GO
NRW, auch für ande-re Gemeinden
wahrnehmen.
3) Der AöR können weitere Aufgaben zur
Wahrnehmung vom Rat übertragen werden.
Dies kann so erfolgen, dass die AöR diese
weiteren Aufgaben ebenfalls als eigene
Aufgaben über-tragen erhält oder die weiteren
Aufgaben im Namen und im Auftrag der
Kreisstadt Siegburg wahrgenommen werden.
4) Die AöR kann sich an anderen
Unternehmen beteiligen, wenn dies dem
Anstaltszweck dient. Dabei ist sicher zu
stellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen
bestimmten Betrag begrenzt ist.
a)
von Amts wegen berichtigt:
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied und einem
oder mehreren Stellvertretern. Jedes
Vorstandsmitgied ist einzel­vertretungs­berech­tigt.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Die Kreisstadt Siegburg hat am 11.12.2023 die Änderung der
Satzung in § 2 Abs. 1 lit. j (Gegenstand der Anstalt) und in § 6
(Der Verwaltungsrat) beschlossen.
a)
15.03.2024
Blankenstein
12 a)
Der Verwaltungsrat hat am 12.12.2022 die Änderung der
Satzung in § 6 Ziffer 4) und damit die nachfolgende Änderung
der folgenden Ziffern des § 6 (Der Verwaltungsrat) beschlossen.
a)
03.04.2023
Börsch
11 b)
stellvertretender Vorstand:
Kuchheuser, Claudia, Köln, * ‒.‒.‒‒
Einzelprokura:
Schrage, Ulrich, Ruppichteroth, * ‒.‒.‒‒
Nagel, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Kuchheuser, Claudia, Köln, * ‒.‒.‒‒
a)
Die Kreisstadt Siegburg hat am 24.10.2022 die Änderung der
Satzung in § 5 Ziffer 1), 2) und 4) (Der Vorstand) beschlossen.
a)
06.12.2022
Börsch
Calendar 14.10.2021
Veränderung

HRA 5386: Stadtbetriebe Siegburg AöR, Siegburg, Ringstraße 28, 53721 Siegburg. Geschäftsanschrift: Ringstraße 28, 53721 Siegburg.

Calendar 08.02.2021
Veränderung

HRA 5386: Stadtbetriebe Siegburg AöR, Siegburg (Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg). a. die Versorgung der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg mit Wasser und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte. b. die Beseitigung des auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg anfallenden Abwassers sowie, soweit erforderlich, Vorhaltung, Planung, Bau und Betrieb der hierfür notwendigen Anlagen. Die Kreisstadt Siegburg überträgt der Anstalt gemäß § 53 b Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) die ihr gemäß § 53 Abs. 1 LWG NRW i.V.m. § 18 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WH G) obliegende Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 114 a Abs. 3 GO NRW zur Wahrnehmung in eigenem Namen und in eigener Verantwortung. Die Pflicht zur Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verbleibt gemäß § 53 b Satz 2 LWG NRW bei der Kreisstadt Siegburg. c. die Entwicklung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Struktur im Gebiet der Stadt Siegburg zu fördern. Insbesondere gehören hierzu: aa.die Verwaltung von eigenen und fremden Grundbesitz, d.h. Erwerb, Entwicklung, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss und Veränderung von schuldrechtlichen Nutzungsüberlassungsverträgen zur Wohnraumversorgung und zur Wirtschaftsförderung gem. § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW sowie zu Zwecken des landschaftspflegerischen Ausgleichs. Dies erfolgt im Rahmen und nach Maßgabe der verbindlichen Vorgaben der Stadt Siegburg im Blick auf die Umsetzung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ziele. Die vorgenannten Tätigkeiten können sowohl in eigenem Namen und für eigene Rechnung, als auch als Dienstleister für die Stadt Siegburg oder deren Eigengesellschaften oder sonstige verselbstständigte Aufgabenbereiche der Stadt Siegburg erfolgen. bb.die Planung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in sonstigen Fällen, cc. die Förderung der Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben jeglicher Art, dd.die Durchführung, Beratung und Förderung von baunahen Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich desEnergiesparens. Der Gegenstand der Tätigkeit kann auch mittelbar verwirklicht werden, indem Beteiligungen an Gesellschaften gehalten und verwaltet werden und diese Gesellschaften den Gegenstand dann selbst unmittelbar verwirklichen. d. die Organisation und die Durchführung von Theater-, Literatur- und kulturellen Veranstaltungen aller Art und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Zu diesen Aufgaben gehören auch das Betreiben von Schauspiel, Musiktheater und Ballett sowie die Organisation und Durchführung (der Verleihung) des Rheinischen Literaturpreises der Kreisstadt Siegburg. Zweck der Anstalt ist es bei dieser Aufgabe, durch künstlerisch wertvolle Vorstellungen und Veranstaltungen kulturelle Bildung zu vermitteln und hierfür bei den Bürgerinnen und Bürgern Interesse und Verständnis zu wecken, zu fördern und zu vertiefen. Die Anstalt dient im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. e. das Betreiben und das Unterhalten einer Musikschule und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte zur musikalischen Ausbildung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht. Zu dieser Aufgabe gehören auch die Organisation und Durchführung von vokalen, instrumentalen und tänzerischen Veranstaltungen sowie fachbezogenen Arbeitstagungen und Kongressen. Der Musikschulbetrieb wird durch eine Schul- und Benutzungsordnung sowie durch eine Entgeltordnung geregelt. Zur Aufgabe der Anstalt gehören ferner der Betrieb einer Musikwerkstatt und die Vornahme aller mit der Musikschule zusammenhängenden Aufgaben, insbesondere aa. die Förderung qualifizierter Nachwuchsmusiker und Komponisten durch die Vergabe von Stipendien, insbesondere für Auftragskompositionen, an junge hochbegabte Musiker, vor allem Komponisten. bb.die Schärfung und Ergänzung des musikalischen Profils der Region durch ein Veranstaltungsprogramm, das besondere Akzente im kulturellen Angebot der Region setzt und regionale und überregionale Öffentlichkeitswirkung erzielt. cc. die Veröffentlichungen unter anderem von Notenerst- bzw. Neuausgaben nicht gedruckter oder nicht mehr erhältlicher Werke vor allem Engelbert Humperdincks, oder von OD-Produktionen, die aus Projekten der Musikwerkstatt erwachsen. dd.der Betrieb des historischen Zeughauses und ehemaligen Zollamtes in der Zeughausstraße, in dem seit Sommer 2004 die Musikwerkstatt mit Studios, Seminarräumen und Unterbringungsmöglichkeit für Gäste der Musikwerkstatt betrieben wird. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. f. die Durchführung von Veranstaltungen und anderer Maßnahmen, die geeignet sind, Siegburg als Tourismusziel aufzuwerten, sowie die allgemeine Förderung von Tourismus und Fremdenverkehr in der Stadt Siegburg, insbesondere auch durch den Betrieb der Tourist-Information in Siegburg sowie durch Förderung von Regionalprojekten. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GO NRW. g. der Betrieb und die Unterhaltung des Stadtmuseums Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Pflege, die Erforschung, Vermittlung, Dokumentation, Ergänzung und Erweiterung der Museumssammlungen und die Herausgabe von Publikationen, die die Museumssammlungen dokumentieren und einer weiteren Öffentlichkeit bekannt machen. Außerdem hat die Anstalt über den Betrieb des Stadtmuseums den Auftrag, Ausstellungen aus den Bereichen Geschichte, bildende Kunst und Kunsthandwerk durchzuführen. Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. h. der Betrieb und die Unterhaltung der Stadtbibliothek Siegburg und die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Diese Aufgabe wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass Bücher und sonstige Druckschriften sowie Bild-, Ton- und Datenträger (im folgenden Medieneinheiten genannt) im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Benutzungsordnung für Bürgerinnen und Bürger aller Bevölkerungskreise in konfessioneller und parteipolitischer Unabhängigkeit bei freiem Zugang ohne Unterschied der Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht zur Benutzung bereit gestellt werden. Desweiteren können Veranstaltungen ausgerichtet werden, die dazu dienen, den Hauptzweck der Stadtbibliothek zu fördern (z. B. Lesungen, Maßnahmen der Leseförderung für Kinder und Jugendliche). Die Anstalt dient in Erfüllung dieser Aufgaben öffentlichen Zwecken im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GO NRW. i. den Erwerb, Handel und Vertrieb von Energie aller Art, insbesondere von alternativen Energiequellen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. j. den Bau bzw. den Erwerb von lnfrastrukturnetzen aller Art und deren Betrieb sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. k. den Erwerb, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Freizeit- und Erholungsbäder nebst Hilfsbetrieben, sofern diese im Gebiet der Kreisstadt Siegburg liegen und hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt sind, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. l.den Betrieb und die Unterhaltung der Rhein-Sieg-Halle, in ihrer hauptsächlich dem öffentlichen Interesse zu dienen bestimmten Funktion als Stadt-, Veranstaltungs- und Konzerthalle, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. m. den Erwerb, die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung (Parkplätze, Hoch- und Tiefgaragen) im Stadtgebiet der Kreisstadt Siegburg, sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Kreisstadt Siegburg hat am 25.06.2020 die Ergänzung der Satzung zu § 8 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates), Absatz 8 beschlossen; der bisherige Absatz 8 wurde zu Absatz 9. Die Kreisstadt Siegburg hat am 05.11.2020 die Änderung der Satzung zu § 2 (Gegenstand der Anstalt), Absatz 1 Buchstabe f und zu § 7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates), Absatz 6 beschlossen.

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Historie 4

06.12.2022
Entscheideränderung

Austritt
Frau Claudia Kuchheuser
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Claudia Kuchheuser
Stellvertretender Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ulrich Schrage
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Nagel
Prokurist

14.10.2021
Adressänderung

Alte Anschrift:
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg

Neue Anschrift:
Ringstr. 28
53721 Siegburg

01.04.2016
Entscheideränderung

Austritt
Herr Andreas Roth
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Roth
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Mast
Vorstandsmitglied

28.02.2011
Entscheideränderung

Eintritt
Herr André Kuchheuser
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Mast
Vorstandsmitglied

Registervorgang

Neueintragung 24.02.2011