20 |
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b)
Geschäftsführer:
7.
Schweizer, Christoph, * ‒.‒.‒‒,
Lübeck
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
Nicht mehr Prokurist:
5. Schweizer, Christoph
7.
Germscheid, Björn, * ‒.‒.‒‒,
Hamberge
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen |
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a)
16.01.2023
Kistenmacher |
19 |
a)
Stadtwerke Lübeck Gruppe
GmbH
c)
(1) Gegenstand des Unternehmens
ist
1. der Erwerb, das Halten und die
Verwaltung von Beteiligungen
jeder Art an Unternehmen, de-
ren Gegenstand die sichere, wirt-
schaftliche, sozialverträgliche so-
wie umwelt- und ressourcenscho-
nende Versorgung der Bevölke-
rung, der Industrie und des Ge-
werbes mit Energie und Wasser
ist. Dazu zählt im Einzelnen die
Erzeugung, der Bezug, der Han-
del, der Transport und die Ver-
teilung von Strom, Gas, Wärme
und Wasser sowie alle dazugehö-
rigen versorgungs- und energie-
wirtschaftlichen Aufgaben und
Dienstleistungen,
2. der Erwerb, das Halten und die
Verwaltung von Beteiligungen je-
der Art an Unternehmen, deren
Gegenstand die Durchführung
sonstiger der Versorgung der Be-
völkerung, der Industrie und des
Gewerbes dienender Aufgaben
und Dienstleistungen ist (z.B. Di-
gitalisierung und Telekommunika-
tion),
3. der Erwerb, das Halten und die
Verwaltung von Beteiligungen je-
der Art an Unternehmen, deren
Gegenstand die Durchführung
des öffentlichen Personennahver-
kehrs einschließlich des Fährbe-
triebs, des Berufs-, Gelegenheits-
verkehrs sowie alle dazugehörigen
verkehrsbezogenen Aufgaben und
Dienstleistungen ist,
4. die Übernahme geschäftsleiten-
der und unterstützender Funktio-
nen für die in Nr. 1 bis 3 genann-
ten Tochter- und Beteiligungsun-
ternehmen.
(2) Die Gesellschaft ist zu allen
Maßnahmen und Geschäften be-
rechtigt, durch die der Gesell-
schaftszweck unmittelbar und
mittelbar gefördert werden kann.
Sie kann dazu auch Geschäftsbe-
sorgungen und Betriebsführun-
gen für kommunale Unternehmen
(insbesondere der Hansestadt Lü-
beck) und andere Unternehmen
übernehmen. Dies gilt auch dann,
wenn diese nicht Tätigkeiten i.
S. des Abs. 1 ausüben (insbeson-
dere Tätigkeiten für den hoheitli-
chen Bereich oder sonstige städ-
tische Unternehmen, z. B. Wahr-
nehmung von Personalaufgaben
für städtische Gesellschaften).
(3) Die Gesellschaft kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben ande-
rer Unternehmen bedienen, sich
an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs- und
Nebenbetriebe errichten, erwer-
ben und pachten, ferner Interes-
sengemeinschaften eingehen und
Zweigniederlassungen errichten. |
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 21.11.2022 ist
der Gesellschaftsvertrag insgesamt
neu gefasst worden, insbesondere
in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 (Ge-
genstand des Unternehmens) |
a)
02.01.2023
Kistenmacher |