HRB 9031: Stadtwerke Lichtenau GmbH, Lichtenau, Leihbühl 21, 33165 Lichtenau. Nicht mehr Geschäftsführer: Dickgreber, Hermann, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Wigge, Georg, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Wigge, Georg, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Tölle, Markus, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9031: Stadtwerke Lichtenau GmbH, Lichtenau, Leihbühl 21, 33165 Lichtenau. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von technischen Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Durchführung der Wasserversorgung in der Stadt Lichtenau; - Dienstleistungen/Betriebsführungen im Zusammenhang mit Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen der Stadt; - Angebot und Ausführung von Energie-Dienstleistungen; - Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien; - Planung, Bau, Vermietung und Betrieb des Technologiezentrums Lichtenau mit dem Ziel der Förderung von Unternehmensansiedlungen und Gründungen sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen im Technologiezentrum Lichtenau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Günther, Miriam, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2020 mit der Technologiezentrum für Zukunftsenergien Lichtenau (TZL) GmbH mit Sitz in Lichtenau (Amtsgericht Paderborn, HRB 6340) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9031: Stadtwerke Lichtenau GmbH, Lichtenau, Leihbühl 21, 33165 Lichtenau. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Stadtwerke Lichtenau GmbH, Lichtenau, Leihbühl 21, 33165 Lichtenau. Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von technischen Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Durchführung der Wasserversorgung in der Stadt Lichtenau. Dienstleistungen/Betriebsführungen im Zusammenhang mit Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen der Stadt. Angebot und Ausführung von Energie-Dienstleistungen. Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien. Prokura geändert, nunmehr: Einzelprokura: Wigge, Georg, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒.
Stadtwerke Lichtenau GmbH, Lichtenau, Lange Str. 39, 33165 Lichtenau.Geschäftsanschrift: Leihbühl 21, 33165 Lichtenau. 756.250,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wigge, Georg, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 731.250,00 EUR zum Zwecke der Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages mit der Stadt Lichtenau vom 19.08.2009 beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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