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c)
Gegenstand und öffentlicher Zweck des
Unternehmens ist die Versorgung der
Bevölkerung auf dem Gebiet der Stadt
Wolfsburg sowie darüber hinaus, soweit
dies gesetzlich zulässig ist, mit Strom,
Wasser, Gas und Wasser, die Bedienung
des öffentlichen Personennahverkehrs, die
Telekommunikation,
Energiedienstleistungen und damit im
Zusammenhang stehende Dienstleistungen
aller Art sowie die Übernahme und
Erfüllung weiterer Aufgaben kommunaler
Daseinsvorsorge und
Infrastrukturleistungen, ganz gleich, ob
diese Aufgaben den Kommunen gesetzlich
vorgeschrieben sind oder nicht. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt
dieses allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied ist für alle Geschäfte
der Gesellschaft mit der Stadtwerke Wolfsburg
Holding GmbH (AG Braunschweig, HRB
211876), der Wolfsburger Verkehrsgesellschaft
mbH (AG Braunschweig HRB 100028), der
WOBCOM GmbH Wolfsburg für
Telekommunikation und Dienstleistungen (AG
Braunschweig HRB 100052), der WDZ
Wolfsburger Dienstleistungs- und Melde-Zentrale
GmbH (AG Braunschweig HRB 100155), der
LSW Holding GmbH & Co. KG (AG
Braunschweig HRA 201360), der LSW Holding
Verwaltungs-GmbH (AG Braunschweig HRB
204131), der LSW Energie GmbH § Co. KG
(Amtsgericht Braunschweig HRA 201368), der
LSW Energie Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht
Braunschweig HRB 204157), der LSW Netz
GmbH & Co. KG (Amtsgericht Braunschweig
HRA100791) und der LSW Netz Verwaltungs-
GmbH (Amtsgericht Braunschweig HRB
200162) von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit. |
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a)
Die Hauptversammlung vom 22.08.2025 hat die Änderung der
Satzung in § 3 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens)
und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
und in § 7 (Vorstand und Vertretung der Aktiengesellschaft)
und in § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates) beschlossen. |
a)
17.09.2025
Bothe
b)
Fall 34 |
20 |
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b)
Mit der Stadtwerke Wolfsburg Holding GmbH (Amtsgericht
Braunschweig, HRB 211876) als herrschendem Unternehmen
ist am 06.03.2025 ein Ergebnisabführungsvertrag
abgeschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom
25.04.2025 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts
wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden
Beschlüsse Bezug genommen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 06.03.2025 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom
25.04.2025 und der Gesellschafterversammlung des
übernehmenden Rechtsträgers (Stadtwerke Wolfsburg
Holding GmbH, Amtsgericht Braunschweig, HRB 211876)
vom 06.03.2025 Teile ihres Vermögens - und zwar die
Geschäftsanteile an der Wolfsburger Verkehrsgesellschaft mit
beschränkter Haftung (Amtsgericht Braunschweig, HRB
100028 - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch
Abspaltung auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Abspaltung ist mit taggleicher Eintragung auf dem
Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam
geworden. |
a)
19.06.2025
Specht
b)
Fall 33 |